In manchen Sporthallen gilt bereits die „2G-Regel“
Die neue Corona-Bekämpfungsverordnung unterscheidet nach immunisierten und nicht-immunisierten Personen. Geregelt werden so auch Zuschauerzahlen im Sport, was für Probleme sorgt.
Von Carsten Schröder
Stellvertretender Redaktionsleiter Rheinhessen Süd
Die „2G-Regel“ greift um sich: Wie mancherorts schon in der Gastronomie, scheut auch im Sport mancher „Hausherr“ etwa von Sporthallen den Aufwand bei den Kontrollen.
(Foto: dpa)
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WORMS - Es steht an – das erste Wochenende auch im Sport nach den Regeln der neuen Corona-Verordnung in Rheinland-Pfalz. Und was gilt in Sachen Zuschauer? Die Zahl von maximal 25 „nicht-immunisierten Personen“, also nicht Geimpfte oder Genesene, in einer Gruppe sorgt für Unsicherheit. Entscheidend aber: Bei Veranstaltungen gelten andere Zahlen, die im Sport meist kaum für Probleme sorgen sollten. Es greifen „3G“, Abstandsregel und in der Halle die Kontakterfassung. Größter Knackpunkt ist die Kontrolle. Aktuell gilt:
Veranstaltungen im Freien: Erlaubt sind bis zu 1 000 Zuschauer oder Teilnehmer, die nicht-immunisierte Personen sind. Geimpfte oder Genesene addieren sich zu dieser Zahl also hinzu. Bei Erreichen der Warnstufe 2 reduziert sich die genannte Zahl auf 400, bei Erreichen der Warnstufe 3 auf 200 – jeweils zuzüglich Geimpfter oder Genesener. Eingeschränkt wird die Sache noch beim Sportplatz um die Ecke, weil es hier „keine festen Plätze“ gibt. Die zulässige Zahl der nicht-immunisierten Personen reduziert sich hier je nach Warnstufe auf bis zu 500, 200 oder 100 (hinzu kommen Geimpfte und Genesene).
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen: Erlaubt sind bis zu 250 Zuschauer oder Teilnehmer, die nicht-immunisierte Personen sind. Bei Erreichen der Warnstufe 2 reduziert sich diese Zahl auf 100; bei Warnstufe 3 auf 50. Über diesen Personenkreis hinaus können auch hier alle geimpften oder genesenen Personen teilnehmen.
Problem für Vereine bleibt die Kontrolle. Wo bei einer Veranstaltung kaum 200 Zuschauer zu erwarten sind, ist die Sache unkritisch. Bei einem brisanten Fußball- oder Handballspiel mit vielleicht 400 Zuschauern müssen aber nicht-immunisierte Personen, weil diese Zahl eben begrenzt ist, erst mal herausgefiltert – und ab einer gewissen Zahl abgewiesen werden. Mancher Hausherr, etwa von Sporthallen, hat sich deshalb bereits für „2G“ entschieden. Zutritt haben dann ohnehin nur Geimpfte und Genesene.