Datenschutz im Lokalfußball
WORMS - In der kommenden Woche werden sie zum letzten Mal erscheinen – die amtlichen Bekanntmachungen des Südwestdeutschen Fußball-Verbandes inklusive der Urteile, die die Gebietsspruchkammern und Staffelleiter in den vergangenen Wochen gefällt haben. Aus datenschutzrechtlichen Gründen sollen diese Urteile in Zukunft nur noch den direkt am Verfahren Beteiligten mitgeteilt werden. Und auch da wird noch differenziert, wen denn bitteschön was zu interessieren hat. Muss bei einer Rot-Sperre der gegnerische Verein über die Länge informiert werden, oder ist das eine Sache, die nur den Verein des Sünders und natürlich ihn selbst etwas angeht?
Verbandsspielausschuss will noch einmal beraten
Für den Vorsitzenden des Fußballkreises Alzey, Lothar Renz, geht das Ganze ein wenig zu weit: „Man kann etwas treiben, aber man kann es auch übertreiben.“ Und er hat seine Meinung keineswegs exklusiv. Daher wird sich der Verbandsspielausschuss in seiner nächsten Sitzung am 11. und 12. Januar auch noch einmal mit dem Thema befassen. „Ich war mit der alten Regelung eigentlich ganz zufrieden“, sagt Renz. Doch die ist gekippt und wie das Ganze nun weitergehen soll, ist den Beteiligten auch noch nicht ganz klar. Bezug nehmend auf den Datenschutzbeauftragten des Landes Baden-Württemberg, der sich mit der Problematik für die Vereine intensiv auseinandergesetzt hat, wurden nun die neuen Regeln den heimischen Klubs mitgeteilt. Und da steht eindeutig der Schutz personenbezogener Daten im Vordergrund. Diese dürfen nur veröffentlicht werden, wenn es für die Erreichung des Vereinszwecks unbedingt nötig ist und die Interessen und Grundrechte des Betroffenen, dem nicht entgegenstehen. Letzteres sei stets bei Mitteilungen mit ehrenrührigem Inhalt der Fall, etwa bei Hausverboten, Vereinsstrafen und Spielersperren. Sollte ein Urteil zur Warnung anderer Sportler oder Vereinsmitglieder veröffentlicht werden, genügt nach Meinung der Datenschützer eine Veröffentlichung in anonymisierter Form.
Für die Vereine, die bislang die Sperren der Konkurrenten über die amtlichen Mitteilungen auch mitbekamen, müssen sich nun andere Informationsquellen besorgen. Automatisch wird ihnen nicht mehr mitgeteilt, ob und wie lange bei der Konkurrenz ein Spieler gesperrt ist.