
Bis vor Kurzem gab es kein einheitliches Gesetz, nach dem Angestellte ihre kompletten Arbeitsstunden erfassen mussten. Deshalb entschied der Europäische Gerichtshof bereits im Mai 2019, dass sich die Rechtslage künftig ändern soll. Für Arbeitgeber bedeutet das: Die Angestellten müssen ihre Arbeitszeit nun in einem verlässlichen System erfassen