Weiterer Abschiebehäftling aus Rheinhessen-Fachklinik in Alzey geflohen
Die Flucht des marokkanischen Abschiebehäftlings Hicham B. im Oktober 2017 aus der Rheinhessen-Fachklinik Alzey (RFK) hatte wiederholt für Schlagzeilen gesorgt. Doch wie erst jetzt durch Recherchen des SWR bekannt geworden ist, konnte bereits wenige Wochen zuvor ein anderer Abschiebehäftling aus dem Krankenhaus entkommen.
Von Dominic Schreiner
Die Rheinhessen-Fachklinik in Alzey. Archivfoto: photoagenten/Carsten Selak
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ALZEY - Die Flucht des marokkanischen Abschiebehäftlings Hicham B. im Oktober 2017 aus der Rheinhessen-Fachklinik Alzey (RFK) hatte wiederholt für Schlagzeilen gesorgt. Doch wie erst jetzt durch Recherchen des SWR bekannt geworden ist, konnte bereits wenige Wochen zuvor ein anderer Abschiebehäftling aus dem Krankenhaus entkommen. Die beiden Fälle weisen einige Parallelen auf.
Am 13. September vergangenen Jahres war ein 33-jähriger abgelehnter Asylbewerber aus der Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige (GfA) in Ingelheim in der RFK eingewiesen worden. In der GfA soll der Mann zuvor einen Selbstmordversuch unternommen haben, weshalb ihn ein Arzt nach Alzey bringen ließ. Auch der 27-jährige Hicham B. hatte vor seiner Verlegung aus dem Ingelheimer Abschiebegefängnis in die RFK einen Suizid versucht.
Mann zuvor von privatem Sicherheitsdienst bewacht
Drei Tage später habe sich der Mann, wie Hicham B. marokkanischer Staatsangehöriger, um 8 Uhr über den Innenhof einer Krankenstation abgesetzt. Zum Zeitpunkt seiner Flucht soll er von den Mitarbeitern eines privaten Sicherheitsdienstes, die für seine Bewachung zuständig waren, nicht beobachtet worden sein. Nach Polizeiangaben ist der Mann seitdem spurlos untergetaucht.
Auch Hicham B., der ebenfalls nach wie vor flüchtig ist, war von Mitarbeitern eines solchen Unternehmens bewacht worden, bevor er ihnen am Morgen des 22. Oktobers 2017 entkommen konnte. In beiden Fällen war der Sicherheitsdienst von der GfA beauftragt worden. Zuständig für die GfA wiederum ist das Integrationsministerium von Anne Spiegel (Grüne).
Das Ministerium ließ die Nachfrage, ob beide Flüchtige vom selben Sicherheitsdienst bewacht wurden, unbeantwortet. Inzwischen werden übrigens als Risikofall eingestufte Abschiebehäftlinge außerhalb der GfA von der Polizei bewacht.
Nordrhein-Westfalen für den Flüchtigen sachlich zuständig
Sachlich zuständig für den 33-Jährigen ist die Ausländerbehörde im Landkreis Steinfurt in Nordrhein-Westfalen. Von dort war der Mann vermutlich im Februar 2017 verschwunden. Im August 2017 später wurde er von der Bundespolizei in Bexbach (Saarland) aufgegriffen und im Rahmen der Amtshilfe nach Ingelheim gebracht. Das Mainzer Integrationsministerium habe sich später nach einer Einzelfallprüfung „gegen eine Information der Öffentlichkeit“ über das Entkommen des 33-Jährigen entschieden.
Indes weist das Landeskrankenhaus, Träger der RFK, auf Anfrage dieser Zeitung jegliche Verantwortung für die Flucht des 33-Jährigen zurück. „Die Klinik hatte während seines Aufenthalts keine rechtliche Grundlage oder den Auftrag, ihn zu sichern. Der Patient war weder eigen- oder fremdgefährdend“, hieß es dazu in einer Stellungnahme.