Sport, Alkohol und Konzerte: Das gilt ab jetzt

Die Maskenpflicht am Rheinufer ist weiterhin ein Streitthema. Viele Menschen halten sich nicht an die Auflage. Polizei und Ordnungsamt versuchen, die Situation durch Kontrollen in den Griff zu bekommen. Foto: Lukas Görlach

Seit Freitag gilt in Rheinland-Pfalz eine neue Corona-Verordnung. Diese ermöglicht vielen Kreisen und Städten zahlreiche Lockerungen - und den Menschen schönere Pfingstferien.

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MAINZ. Kulturelle und sportliche Veranstaltungen im Freien mit Zuschauern sind mit Test von diesem Freitag an in Rheinland-Pfalz wieder erlaubt. Voraussetzung ist aber, dass die örtliche Inzidenz mindestens fünf Tage unter 100 und damit der Schwelle zur Bundes-Notbremse liegt. Bis maximal 100 Menschen mit festen Sitzplätzen können zusammenkommen, dabei müssen die Abstandsregeln eingehalten werden und die Kontaktdaten nachverfolgbar sein. Das sieht die 21. Corona-Schutzverordnung der Landesregierung vor. Grundlage ist die zweite Stufe des Perspektivplans.

Zudem dürfen sich fünf Menschen aus fünf verschiedenen Haushalten draußen treffen - auch zum zum Gruppensport, natürlich mit Abstand. Bislang war das nur für Kinder möglich. Auch Blasorchester und Chöre dürfen wieder in Fünfer-Gruppen proben. Und auch das Verbot für den Verkauf und Konsum alkoholischer Getränke im Freien fällt weg, bleibt im ÖPNV aber bestehen.

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Diese Lockerungen können auch einen anstehenden Pfingsturlaub angenehmer machen, etwa in der Kultur und bei der Verpflegung. Eine wichtige Änderung tritt bei der Gastronomie und Kultur in Kraft, falls die Inzidenz fünf Tage unter 50 liegt: Dann ist Gastronomie und auch Kulturangebot im Innenbereich wieder möglich - mit Abstand, Test und Maske.

Die für den Urlaub wichtigsten Änderungen wurden bereits bei der "Stufe 1" zum 12. Mai eingeführt. Demnach ist "kontaktarmer Urlaub" in Ferienwohnungen, Wohnmobilen und Wohnwagen mit eigenen sanitären Anlagen sowie in Hotels, Gasthöfen, Pensionen und Jugendherbergen - mit Frühstück auf dem Zimmer und eigenem Bad - möglich. Für die Anreise und alle 48 Stunden danach sind Tests notwendig, außerdem gelten die üblichen Corona-Regeln zur Hygiene und Kontakterfassung. Allerdings müssen sämtliche Gemeinschaftseinrichtungen geschlossen sein; Wellness, Sport- und Freizeitaktivitäten dürfen nicht angeboten werden. Verpflegt werden Gäste nur in der Außengastronomie, also etwa auf der Terrasse oder im Biergarten. Ansonsten muss ein Lieferdienst oder der Zimmerservice das Essen aufs Zimmer bringen.

Der Landesverband des Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) hat alle Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer aufgerufen, ihre Pfingstferien im eigenen Land zu verbringen - auch als Zeichen der Solidarität mit der vom Lockdown besonders gebeutelten Branche. Der Verband fordert allerdings eine sofortige Öffnung von Hotels und Gastronomie für alle Geimpften, Genesenen und negativ Getesteten sowie die Aufhebung der Testpflicht für die Außengastronomie.

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Der nächste Öffnungsschritt des Perspektivplans ist zu Fronleichnam ab 2. Juni vorgesehen - vorausgesetzt die landesweite Inzidenz ist dann unter 100. Dann können weitere Erleichterungen der Stufe 3 in Kraft treten. Wieder gibt es zwei Schwellen: Inzidenz unter 100 und Inzidenz unter 50. Die Hotels können bei einer Inzidenz unter 100 wieder komplett öffnen und dürfen ihre Gäste auch wieder in Speiseräumen und Restaurants mit Essen und Getränken versorgen - Voraussetzung für die Gäste ist ein negativer Test. Auch Freibäder dürfen aufmachen. Mit einem negativen Test geht es auch wieder in die Innengastronomie, ins Theater, Kino und Museum. Jugendfreizeiten mit Übernachtung sind wieder möglich. Für Sportvereine und Fitnesscenter gilt: Training innen und außen ja, aber nur eine Person auf 20 Quadratmetern. Erwachsene können auch in Gruppen zu fünft mit Abstand Sport treiben. Fällt die Inzidenz stabil unter 50 ist Gruppensport draußen auch mit maximal 20 Erwachsenen auf Abstand erlaubt. Spezifische Änderungen fürs Gastgewerbe sind in dieser Stufe nicht vorgesehen.

Von dpa