Blackout, Lauterbach-Entführung: Pläne einer Terrorgruppe

Eine Terrorgruppe, die sich in Telegram-Chatgruppen formierte, plante u.a. die Entführung von Gesundheitsminister Lauterbach.

Ein Frührentner aus der Pfalz, eine pensionierte Lehrerin aus Wiesbaden – mit ihrer Gruppe wollten sie das Land ins Chaos stürzen. Was über sie und ihre Vorhaben bekannt ist.

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Wie bildete sich die Gruppe?

Gründer und Rädelsführer der mutmaßlichen terroristischen Vereinigung waren laut Bundesgerichtshof (BGH) der Frührentner Thomas O. (bei der Festnahme 55 Jahre alt) aus dem pfälzischen Neustadt an der Weinstraße sowie Sven B. (54), ein Dozent für Banken-Buchhaltung aus Falkensee bei Berlin. Beide sind nicht vorbestraft und waren zu DDR-Zeiten Soldaten der Nationalen Volksarmee (NVA). Ebenfalls im April festgenommen wurden Michael H. (42) in einem Ort bei Oldenburg (Niedersachsen) und Thomas K. (41) im Kreis Landshut (Bayern). Die Männer tauschten sich mit Gleichgesinnten spätestens ab Herbst 2021 in Telegram-Chatgruppen aus, die etwa „Vereinte Patrioten“ hießen. Laut BGH kamen dort verschiedene Szenen zusammen: „,Reichsbürger‘ und ,Querdenker‘, Anhänger nationalsozialistischen Gedankengutes, Verschwörungstheoretiker, sogenannte ,Prepper‘ (Menschen, die sich auf Katastrophen vorbereiten, d. Red.) und Kritiker der staatlichen Corona-Politik“. Gemeinsames Motiv: „Ablehnung des auf der Ordnung des Grundgesetzes beruhenden deutschen Staates“ und „Überlegungen zur Schaffung eines neuen“; sie wollten Staat und Regierung „im Rahmen eines revolutionären Geschehens“ beseitigen. 

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Wie war sie organisiert?

Es gab einen „,militärischen Zweig“, laut BGH zuständig für den „operativen Part“ des Umsturzes, und einen „administrativen Arm“. Dieser sollte eine neue Verfassung und eine neue Regierung vorbereiten. Die Festgenommenen trafen sich mit Mitstreitern auch persönlich – im Dezember an einer Grillhütte in Bendorf (Rheinland-Pfalz, Kreis Mayen-Koblenz), später auf dem Gelände eines ehemaligen Reha-Zentrums in Neukirchen (Nordhessen, Schwalm-Eder-Kreis) und einem Landgasthof in Thüringen. 

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Wie wollte die Gruppe vorgehen?

Noch vor der Revolution wollte sie sich der Anerkennung der neuen Regierung durch „einen gewichtigen ausländischen Staat“ versichern. Von den westlichen „Alliierten und Besatzungsmächten“ erwartete man das nicht, also fiel die Wahl auf Russland. Der Plan: Fünf „Emissäre“ sollten per Schiff über die Ostsee in die russische Exklave Kaliningrad fahren, sich von der russischen Marine aufbringen lassen, um sich dann zu Präsident Putin bringen zu lassen. Die Hinwendung zu Russland war übrigens nicht unumstritten; weil die Gruppe nach der „Machtübernahme“ gegenüber Russland und Polen deutlich machen wollte, dass man die alten deutschen Ostgebiete nicht zurückhaben will, wandten sich laut BGH einige „dem neonazistischen Spektrum zugehörigen Personen“ von den Beschuldigten ab.

Terrorgruppe plante „Blackout” in Deutschland

Was war konkret geplant?

Mehrere verzahnte Aktionen:

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Lauterbach sollte in Live-Fernsehsendung entführt werden

Warum Lauterbach, wie sollte die Entführung ablaufen?

Durch die Entführung eines „weithin verhassten“ Regierungsmitglieds erhoffte sich die Gruppe eine große Zustimmung in der Bevölkerung für den Umsturz und den Zulauf neuer Unterstützer, auch aus Sicherheitskreisen. Bei einer Umfrage in Telegram-Chatgruppen entschied sich die Mehrheit für Lauterbach als Entführungsopfer, weil dieser wegen seiner Corona-Politik als die „meistgehasste“ Führungspersönlichkeit in Deutschland galt. Mit Maschinenpistolen bewaffnete und soldatisch ausgebildete Kämpfer sollten bei einer TV-Livesendung ins Studio eindringen und die Personenschützer „ausschalten“. Deren Tod nahmen die Beschuldigten laut BGH „mindestens billigend in Kauf“. Zeitpunkt und Ort der Entführung waren noch nicht konkretisiert, allerdings hatte die Gruppe schon begonnen, sich dafür Waffen zu beschaffen. 

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Wie flog die Gruppe auf?

Das rheinland-pfälzische Landeskriminalamt (LKA) hatte zwischen November und April einen verdeckten Ermittler im unmittelbaren Umfeld der Beschuldigten eingesetzt - er nahm an Treffen teil und auch an den Chats. Zudem wollte die Gruppe bei ihm Waffen kaufen, sammelte dafür Gold- und Silbermünzen im Wert von 12.000 Euro. Der „Kauf“ von zunächst zwei Kalaschnikow-Maschinenpistolen AK 47 und vier Glock-Pistolen samt Munition sollte auf dem Parkplatz des „Globus“-Einkaufsmarktes in Neustadt über die Bühne gehen, am Mittwoch vor Ostern. Nachdem der verdeckte Ermittler die Waffen - deponiert in einer Kiste in einem Auto - übergeben hatte, schnappte die Falle gegen 12 Uhr zu. Thomas O. wurde noch auf dem Parkplatz festgenommen, am selben Tag auch die drei anderen Beschuldigten. Bundesweit gab es Razzien bei insgesamt 21 Personen, unter den sichergestellten Beweismitteln waren auch Waffen und gefälschte Corona-Testzertifikate. Insgesamt sprachen die Ermittler von 70 Personen im Dunstkreis der Gruppe. Ein halbes Jahr später wurde Elisabeth R. festgenommen.

Was ist über Thomas O. bekannt?

Er ist laut den bisherigen Ermittlungen neben Sven B. die treibende Kraft bei der Terrorgruppe, gehörte zum „militärischen“ Zweig. Der 55-Jährige stammt aus Thüringen, lebte später in der Pfalz, ist laut BGH Frührentner und ging keiner Erwerbstätigkeit nach. Seine Frau sei in die Pläne zumindest eingeweiht gewesen und stehe der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ebenfalls ablehnend gegenüber. Wie Sven B., der bis 1990 an einer Offiziershochschule studierte, war O. früher bei der NVA; laut einer Internet-„Meldeliste“ war er von 1986 bis 1989 als Stabsmatrose auf einem Küstenschutzschiff stationiert. Die beiden lernten sich offenbar in Veteranenchatgruppen bei Telegram kennen, bei denen sie auch Administratoren waren. Nach einem Bericht des Internetportals „Belltower News“ (früher: „www.netz-gegen-nazis.de“) war O. „von Beginn an Teil des rheinland-pfälzischen Protests gegen die Corona-Schutzmaßnahmen“ und habe sich immer weiter radikalisiert.

Umfangreiche Chatprotokolle gesichtet

Was ist über Elisabeth R. bekannt?

Die 75-jährige, vierfache Mutter wurde an ihrem Wohnort im sächsischen Flöha bei Chemnitz festgenommen. Sie gehörte zum „administrativen Arm“ der Gruppe und hatte laut BGH einen „bestimmenden Einfluss“. Früher wohnte sie lange in Wiesbaden; bis 1992 stand sie im Dienst der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, wechselte dann in den Staatsdienst, von 1977 bis 2004 war sie Religionslehrerin an einem Mainzer Gymnasium. 2006 wurde sie nach Informationen dieser Zeitung wegen einer längerfristigen Erkrankung vorzeitig in den Ruhestand versetzt. Sie ist Theologie-Professorin und hatte nach der Jahrtausendwende kurzzeitig auch einen Lehrauftrag an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz. Sie galt bei früheren Weggefährten als streitbare Persönlichkeit, war jedoch bei keinem ihrer Arbeitgeber offiziell oder dienstrechtlich auffällig geworden, etwa mit politisch extremen Aussagen. Radikalisiert hat sich die Theologin offenbar erst im Ruhestand. Nach der Veröffentlichung mehrerer Pamphlete mit wirrer, aggressiver „Reichsbürger“-Rhetorik, wonach der deutsche Staat keine Existenzberechtigung hat, wurde ihr 2021 das Ruhegehalt in Rheinland-Pfalz aberkannt.

Wie geht es weiter?

Der mutmaßliche Rädelsführer Sven B. hat sich bereits im Juli „umfassend und detailliert geständig eingelassen“, erklärt der BGH in einem jüngst veröffentlichten Beschluss, mit dem entschieden wurde, dass die Männer weiter in Untersuchungshaft bleiben müssen. Thomas K. aus Bayern habe Anfang Oktober „weitreichend“ gestanden. Ob auch Elisabeth R. ausgesagt hat, dazu wollte die Bundesanwaltschaft auf Anfrage dieser Zeitung keine Auskunft geben. So oder so ist das zu durchforstende Material umfangreich: unter anderem 6000 ausgedruckte Seiten an Telegram-Chatprotokollen, die der verdeckte Ermittler gesammelt hat. Es gebe, schreibt der BGH, bundesweit Hinweise auf „zahlreiche Kontaktpersonen, Mitwisser und Sympathisanten“. Sieben Landeskriminalämter sind mit dem Fall beschäftigt. Dennoch arbeite der Generalbundesanwalt bereits an einer Anklageschrift; laut BGH ist davon auszugehen, dass „alsbald Anklage“ gegen die Beschuldigten erhoben wird.