Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Hacker von Homberg
Dem 22-Jährigen wird unter anderem Ausspähen von Daten, Vortäuschen von Straftaten und versuchte Erpressung vorgeworfen.
Von Christoph Cuntz
Redakteur Politik
Hackerangriffe auf Behörden finden im Minutentakt statt.
(Symbolfoto: dpa )
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WIESBADEN - Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat beim Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Alsfeld Anklage gegen den Hacker von Homberg erhoben. Dem 22-Jährigen wird unter anderem Ausspähen von Daten, Fälschung beweiserheblicher Daten, Vortäuschen von Straftaten und versuchte Erpressung vorgeworfen.
So soll er von August 2015 bis Januar 2019 in 73 Fällen personenbezogene Daten - insbesondere Telefonnummern, Anschriften, Kreditkartendaten, Bildaufnahmen und Kommunikation - von Politikern, Journalisten und Personen des öffentlichen Lebens ausgespäht haben. Zur Verschaffung der Zugangsdaten soll der 22-Jährige in mehreren Fällen E-Mail-Anbieter unter Nutzung der Passwortrücksetzungsfunktion über seine Berechtigung getäuscht haben. In weiteren Fällen soll der Angeschuldigte die bereits von Dritten ausgespähten Zugangsdaten von Geschädigten auf einer illegalen und von US-amerikanischen Behörden im Januar 2020 abgeschalteten Hacker-Webseite angekauft haben.
Die erlangten persönlichen Daten - darunter die von 993 Politikern- soll der Hacker von Homberg mittels des von ihm benutzten Twitter-Account „@_0rbit“ mit dem Nutzernamen „G0d“ im Rahmen eines von ihm so bezeichneten „Adventskalenders“ veröffentlicht haben. Ihm wird zudem die versuchte Erpressung von sechs Abgeordneten des Bundestages vorgeworfen. Er soll versucht haben, die Geschädigten unter Hinweis auf die drohende Veröffentlichung ihrer Daten zur Zahlung von Bitcoins im Wert von etwa 900 Euro zu veranlassen.
Ferner wird ihm zur Last gelegt, in drei Fällen der Polizei im Juni 2016 und im Dezember 2018 per Email angeblich bevorstehende Bombenanschläge und Amokläufe vorgetäuscht zu haben sowie im September 2017 und im Oktober 2018 in zwei Fällen durch falsche Verdächtigungen Ermittlungsmaßnahmen gegen eine andere Person initiiert zu haben.
Dieser Artikel wurde ursprünglich am 26.05.2020 um 09:28 Uhr publiziert.