Die geplante Verordnung des Bundes für Einreisen aus Risikogebieten wird voraussichtlich Ausnahmen für Lieferverkehr und Berufspendler enthalten. Er gehe davon aus, dass die Interessen dieser Gruppen auch in der neuen Regelung „eine besondere Berücksichtigung erfahren“, sagte der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Steve Alter, am Montag in Berlin. Die Abstimmungen zu Details seien aber noch nicht abgeschlossen.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Regierungschefs der Länder hatten sich am vergangenen Dienstag auf neue Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie geeinigt. Dazu gehört auch eine Verpflichtung, in den 48 Stunden vor der Einreise aus einem ausländischen Risikogebiet nach Deutschland oder direkt nach der Ankunft einen Corona-Test vornehmen zu lassen.
Ob Menschen, die
bereits gegen Covid-19 geimpft wurden, davon ausgenommen sein werden, ist noch nicht klar. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat Bedenken. „Ich habe deutlich gemacht, welche politische Haltung der Bundesinnenminister zum Thema Privilegien für Geimpfte hat“, sagte sein Sprecher. Die Maßnahmen müssten aber verhältnismäßig sein und auch vor Gericht Bestand haben, „da reicht eine politische Haltung nicht aus“. Daher würden dazu noch Gespräche geführt.
Die deutsche Corona-Impfverordnung sieht vor, dass die Impfung dokumentiert wird, im Impfpass oder durch eine entsprechende Bescheinigung. Allerdings stellt sich die Frage, welchen Nachweis Menschen gegebenenfalls vorlegen müssten, die im Ausland geimpft wurden. (dpa)
Was aktuell gilt:
Seit Montag gelten für Einreisende aus Risikogebieten verschärfte Bestimmungen. Pflicht ist die Eintragung in die
digitale Einreiseanmeldung:
www.reiseanmeldung.de. Zudem gilt zusätzlich zur
zehntägigen Quarantänepflicht eine
Testpflicht bei der Einreise. Der Corona-Test darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein oder muss nach der Einreise erfolgen. Laut Gesundheitsamt Frankfurt kommt
neben der PCR ein Antigen-Schnelltest in Betracht. Es wird nicht gefordert, dass der Test am Flughafen durchgeführt wird.
Besonderheit, für Einreisende aus Ländern, in denen die
mutierte Virusvariante vorkommt: Flüge, die aus Großbritannien, Nordirland oder Südafrika kommen, werden an bestimmte Gates geleitet. Dort kontrolliert die Bundespolizei, dass jeder einen PCR-Test vorweisen kann. Fluggäste, die keinen Test haben, werden separiert und durch die Bundespolizei dem Transit-Testcenter von Centogene zugeführt. „Wir sorgen dafür, dass jeder Reisende dort getestet wird“, sagt Reza Ahmari von der Pressestelle der Bundespolizei. EU-Bürger, die in Deutschland wohnen, können mit der Auflage, sich in Quarantäne zu begeben, sofort einreisen. Nicht-EU-Bürger müssen am Flughafen warten, bis das Testergebnis vorliegt.