2018 hat der Iraker Ali Bashar die 14-jährige Susanna aus Mainz in Wiesbaden vergewaltigt und ermordet. Das Urteil ist nun rechtskräftig.
WIESBADEN / MAINZ. Es sind Stimmen der Genugtuung, wo immer man hin hört: Das Urteil gegen den Mörder und Vergewaltiger der Mainzer Schülerin Susanna ist nunmehr rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat das Urteil der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Wiesbaden vom Juli 2019 gegen Ali Bashar, einen jungen Iraker, bestätigt. Das Rechtsmittel der Revision, von der Verteidigung eingelegt, sei unbegründet.
„Susannas Mutter ist erleichtert, dass das Wiesbadener Urteil Bestand hat und der Fall nicht noch einmal vor Gericht aufgerollt werden muss. Ihr bleibt damit eine neuerliche Zeugenaussage erspart. Aber auch die Entscheidung aus Karlsruhe bringt der Mutter das Kind nicht zurück,“ sagt Rudi Glas, der Leiter der Außenstelle Wiesbaden der Opferhilfe-Organisation Weißer Ring. Der Weiße Ring hatte sich intensiv der Familie angenommen und sie auch im Prozess begleitet.
Verbrechen löst bundesweit Entsetzen aus
Eine lebenslange Freiheitsstrafe hatten im Juli 2019 die Richter verhängt, zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit ist eine vorzeitige Entlassung nach frühestens 15 Jahren ausgeschlossen. Außerdem bleibt eine Sicherungsverwahrung vorbehalten. Auf rund 120 Seiten hatten die Wiesbadener Richter ihr Urteil begründet. Verurteilt hatten sie einen jungen Mann, der Mädchen als Freiwild betrachtet, keine Spur von Mitgefühl hatte, rücksichtslos ganz auf seine Bedürfnisse fixiert war und seine Begierden mit Gewalt auslebte. „Ich hab‘ doch nur ein Mädchen totgemacht“, hatte er gemeint. Ihn beschäftigte mehr, dass er nach seiner Auffassung im Gefängnis zu wenig Fernsehprogramme empfangen konnte. Ein weiterer Vergewaltigungsfall mit einer Elfjährigen als Opfer hatte aufgezeigt, welche Gefahr der junge Mann verkörperte.
In wenigen Tagen jährt sich der Tag des Verbrechens, das Susannas Angehörige in ein fürchterliches Leid gestürzt hat. Die 14-jährige Schülerin war am 22. Mai 2018 in der Gemarkung Erbenheim getötet worden. Die Leiche war aber erst Wochen später gefunden worden, verscharrt in einem Erdloch, abgedeckt mit Ästen. Anfänglich hatte das Verschwinden noch als Vermisstenfall gegolten. Gerade auch deswegen, weil Susannas Mörder gezielt falsche Fährten legte_. Und es gehört weiter zu dem nicht Fassbaren dieses Falles, dass Mädchen aus Susannas Wiesbadener Clique, die sich „Freundinnen“ nannten, schon kurze Zeit nach dem Verbrechen wussten, dass Susanna tot und Ali ihr Mörder war. Sie schwiegen und logen die verzweifelte Mutter an, die voller Angst um ihr Kind in Wiesbaden nach dem Verbleib forschte. Das Verbrechen hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst und eine emotionale politische Debatte ausgelöst, weil auch in diesem Fall der Täter ein Asylbewerber war.
Familie will Mörder schützen
Die Verteidigung des Angeklagten hatte mit der Revision die Umstände angegriffen und als rechtswidrig beklagt, unter denen der junge Iraker nach seiner Flucht nach Deutschland zurückgebracht worden war. Zusammen mit einem Großteil seiner Familie hatte er sich einige Tage nach dem Verbrechen zurück in seine Heimat abgesetzt. Die Familie kehrte, um einen Mörder zu schützen, freiwillig dorthin zurück, wo man doch angeblich verfolgt und mit dem Tode bedroht gewesen sei.
Dieter Romann, der Präsident der Bundespolizei, war die offizielle treibende Kraft, den Gesuchten zurückzuholen. Er nutzte seine Kontakte in die Autonome Region Kurdistan, und holte den Iraker persönlich dort ab. Kurdische Sicherheitskräfte hatten den jungen Mann auf Bitten der Deutschen aufgespürt und festgenommen.