Nach Drohbotschaften via Facebook-Video ist ein 53-jähriger Herborner in die Psychiatrie eingewiesen worden. Er hatte für Montag eine Demo gegen Corona-Beschränkungen geplant.
Von Nina Paeschke
Redakteurin Dillenburg
Die Polizeidirektion Lahn-Dill in Dillenburg. Foto: Jörgen Linker
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HERBORN - Die Mitteilung von Polizei und Herborns Bürgermeisterin Katja Gronau kam am Freitagnachmittag: Der 53-jährige Herborner, der am späten Donnerstagabend in Gewahrsam genommen wurde, nachdem er in einem Social-Media-Video angekündigt hatte, "Kinder zu befreien", Klassenzimmer aufzusuchen, Lehrer anzuzeigen und diese "für ihre Taten büßen zu lassen", wurde stationär in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen.
"Die Prüfung und Bewertung der Geschehnisse durch die Polizei, die Stadt Herborn und einen Richter des Amtsgerichts Herborn ergab die dringende Notwendigkeit einer psychiatrischen Begutachtung durch einen Arzt. Diese Begutachtung endete mit der zwangsweisen Aufnahme in einem psychiatrischen Krankenhaus", teilte Polizeipressesprecher Martin Ahlich mit. Das Geschehen am Donnerstagabend hatte vor allem in den sozialen Netzwerken für viel Aufregung gesorgt. Nach den Ankündigungen des 53-Jährigen in einem Facebook-Video gingen bei den Polizeidienststellen in Herborn und Dillenburg sowie bei Bürgermeisterin Gronau (parteilos) zahlreiche Anrufe besorgter Eltern ein.
Kurz nach Veröffentlichung in Gewahrsam genommen
Nur 45 Minuten nach der Videoveröffentlichung wurde der 53-Jährige an seinem Wohnort von Polizeibeamten in Gewahrsam genommen. Die rechtliche Grundlage dafür bot das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG). "Es ging darum, Gefahren abzuwehren", fasste Ahlich zusammen.
Die Polizei bestätigte, dass es sich bei dem 53-Jährigen um den Mann handelt, der für Montag eine Demonstration gegen die Corona-Beschränkungen angemeldet hatte. "Der Mann ist für seine stark ablehnende Haltung gegen die geltenden Corona-Bestimmungen bekannt", heißt es in der Mitteilung der Polizei.
Inwieweit die jüngste Entwicklung Einfluss auf die in Herborn geplante Demonstration habe, werde derzeit geprüft, sagte Gronau.
Ungeachtet dessen hat das Verwaltungsgericht Gießen am Freitag den Eilantrag des Veranstalters gegen die Verfügung der Stadt Herborn, dass alle Teilnehmer bei der Demo einen Mund-Nase-Schutz tragen müssen, zurückgewiesen.