Hecke in Worms sorgt für Fragezeichen

Vorher-Nachher Bilder der Thuja-Hecke in der Jean-Völker-Straße in Worms.

Weil die Thuja-Hecke über die Grundstücksgrenze wuchs, musste ein Wormser sie stutzen lassen. Warum das seine Richtigkeit hat und worauf man beim Heckenpflanzen achten sollte.

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Hochheim. Den Blick in die Thuja-Hecke hätte sich Rudolf Denschlag gerne erspart. Ziemlich holzig, ziemlich viele gekappte Äste – kein schöner Anblick. Dass der 68-Jährige nun weiß, wie es in so einem Gewächs unter all dem Grün aussieht, hat einen Grund: Weil die Hecke seiner Eigentümergemeinschaft in der Jean-Völker-Straße über die Grundstücksgrenze hinausstand, bekam der Hochheimer einen Brief von der Ordnungsbehörde – mit der Bitte, sie zurückschneiden zu lassen.

Das hat seine Richtigkeit. Gehwege sind frei von Bewuchs zu halten, wie Daniel Fröb von der städtischen Pressestelle erklärt. Denn dieser könne die Nutzung einschränken und mitunter eine Verletzungsgefahr darstellen. Angenommen, ein Kind – bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen diese mit dem Fahrrad die Gehwege nutzen – fährt vorbei und bleibt an einem Ast hängen. Der Ärger wäre groß.

Über die Jahre zu prächtigem Koloss geworden

Aus der Hecke in der Jean-Völker-Straße standen keine Äste heraus – sie war im Laufe der Jahre einfach zu einem prächtigen Koloss geworden. 1986 war sie im Zuge des Hausbaus vom Bauunternehmer gepflanzt worden. Als Rudolf Denschlag 1999 in seine Wohnung zog, habe die Thuja schon in voller Pracht gestanden. Seither wurde sie jedes Jahr in Form geschnitten, erzählt der 68-Jährige. Ein Gärtner erledige das für die Eigentümergemeinschaft.

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Wieso der Brief der Ordnungsbehörde gerade jetzt kam, weiß Rudolf Denschlag nicht. Grundsätzlich sei die Verkehrsbehörde immer angehalten, Grundstückseigentümer aufzufordern, überhängenden Bewuchs zurückzuschneiden, erklärt Daniel Fröb. Hinweise auf Grün, das in öffentliche Verkehrsflächen hineinragt, gingen bei der Behörde regelmäßig ein. Mal kämen sie von Anwohnern, mal von Verkehrsteilnehmern – aber auch die Mitarbeiter des Kontroll- und Vollzugsdienstes selbst achteten bei ihrer täglichen Arbeit darauf, ob irgendwo ein Gebüsch oder ein Baum über die Grundstücksgrenze wachse.

In der Regel ließen die Bürgerinnen und Bürger ihre Hecken und Bäume zeitnah zurückschneiden, erklärt Daniel Fröb. Ordnungswidrigkeitsverfahren müssten nur sehr selten eingeleitet werden. Auch wenn es ihn traurig stimmt, hat sich auch Rudolf Denschlag den Brief zu Herzen genommen und rechtzeitig eine Gartenbaufirma beauftragt. Die Hecke schließt nun vorschriftsgemäß mit der Grundstücksgrenze ab. „Im ersten Moment habe ich einen richtigen Schreck bekommen, als ich die Thuja sah“, erzählt der Hochheimer. „Es ist ein Bild des Jammers.“ Ein Nachbar habe zu ihm gesagt, man müsse nun eigentlich einen Zaun ziehen, um sich nicht an den Ästen zu verletzen, erzählt er. Doch das will der 68-Jährige nicht.

Hochheimer möchte versuchen, die Hecke zu erhalten

Gerade weil von Steingärten abgeraten werde, man so viel von grünen Inseln spreche, möchte der Hochheimer versuchen, die Hecke zu erhalten. Beim Nabu hat er sich schlaugemacht, ob die Thuja eine Chance hat, innerhalb der Grundstücksgrenze wieder auszutreiben. Der Vorsitzende des Nabu Worms-Wonnegau, Matthias Bösl, erinnert sich an das Gespräch. „Dass Hecken an der Grundstücksgrenze enden, sieht der Gesetzgeber so vor“, sagt er. Oft helfe in einem Fall wie dem in der Jean-Völker-Straße nur ein kräftiger Rückschnitt. Das sei natürlich schade und unansehnlich – gerade bei einer älteren Hecke schaue man dann mitunter auf armdicke Äste. Bis sich eine Hecke nach so einem Eingriff erholt habe, könne es zwei Vegetationsperioden dauern.

Hätte die Baufirma gewusst, dass sich die Thuja in der Jean-Völker-Straße einmal so prächtig entwickeln würde – man hätte 1986 vermutlich ein wenig mehr Platz zur Grundstücksgrenze gelassen. Das rät auch der Experte: Beim Pflanzen einer Hecke immer mit einrechnen, wie breit so ein Gewächs werden kann.