Die Stadt Worms fördert zunächst bis 17. April auch die Personalkosten weiter – unabhängig davon, ob das Personal anwesend ist. Die Elternbeiträge entfallen ebenfalls.
WORMS. (red). Eltern, die ihr Kind im Zuge der corona-bedingten Kita-Schließung zu Hause betreuen und deren Kind daher das warme Mittagessen in der Kita nicht in Anspruch nimmt, will die Stadt auf Antrag für die Zeit vom 16. bis 31. März den Essensbeitrag erstatten. Für den Monat April wird der Verpflegungsbeitrag komplett ausgesetzt.
Einrichtungen verzichten auf Elternbeitrag
Auch die Eltern von Schulkindern und Unter-Zweijährigen, die keine Notbetreuung in Anspruch nehmen können, sollen durch den Verzicht der Einrichtungen auf den Elternbeitrag für den Monat April entlastet werden. Dieser wird normalerweise auf Grundlage von Berechnungen des Jugendamtes sowohl von den kommunalen als auch von den freien Trägern eingezogen. „Durch den Verzicht auf den Elternbeitrag entstehen der Stadt zwar Mehrkosten von etwa 35 000 Euro, in Anbetracht der Umstände und Schwierigkeiten für die Eltern erscheint uns dies jedoch eine angebrachte und verhältnismäßige Maßnahme“, sagt Dezernent Waldemar Herder.
Weiter gefördert werden auch Personalkosten – unabhängig davon, ob das Personal in Kindertagesstätten anwesend ist. Diese Regelung solle nun auch analog auf den von der Stadt Worms zu tragenden Jugendamtsteil angewendet und somit die fortlaufende Personalkostenbezuschussung der Einrichtungen freier Träger sichergestellt werden, so die Stadt. Und auch Kindertagespflegepersonen und Eltern, die diese Leistung in Anspruch nehmen, sollen unterstützt und entlastet werden. Deshalb erfolge die Weitergewährung der Förderleistungen und der Sachaufwendungen an Kindertagespflegepersonen zunächst für den Zeitraum vom 17. März bis 17. April, wenn die Kindertagespflegeperson selbst entscheidet, ihre Tätigkeit ohne Anordnung des Gesundheitsamtes einzustellen, weil sie oder nahe Angehörige zu den Risikogruppen gehören oder sie aufgrund von Corona ihre eigenen Kinder betreuen muss. Doch auch wenn sie die Betreuung schwerwiegend erkrankter Angehöriger selbst übernehmen muss, werden die Leistungen weitergewährt. Dies gilt ebenso, wenn die Eltern ihr Kind aufgrund der Corona-Krise nicht vereinbarungsgemäß in die Kindertagespflegestelle bringen oder die Betreuung des Kindes aufgrund eines behördlich angeordneten Betretungsverbotes in der Kindertagespflegestelle nicht möglich ist.
Um die Gleichbehandlung der Eltern zu gewährleisten, entfallen für diesen Zeitraum ebenfalls die Elternbeiträge. Darüber hinaus entfallen die Elternbeiträge für den gesamten Zeitraum, in dem das Gesundheitsamt für eine selbstständig tätige Kindertagespflegeperson eine Quarantäne anordnet oder ein Tätigkeitsverbot ausspricht.
Waldemar Herder betont: „Die landesweiten Kita- und Schulschließungen sind für alle eine völlig neue Herausforderung und wir als Stadt haben in diesem Bereich kaum Handlungsspielraum. Umso wichtiger ist es, jede Möglichkeit zu ergreifen, um den Menschen die Situation ein wenig zu erleichtern und auch auf Veränderungen in der Zukunft flexibel zu reagieren.“