Obwohl versucht worden war, die Sache unter der Decke zu halten, war noch vor dem Backfischfest publik geworden, dass die Stadt vier Mitarbeitern der Ordnungsbehörde...
WORMS. Obwohl versucht worden war, die Sache unter der Decke zu halten, war noch vor dem Backfischfest publik geworden, dass die Stadt vier Mitarbeitern der Ordnungsbehörde gekündigt hatte. Wegen „fremdenfeindlicher Äußerungen“, hatte die Kommune schließlich mitgeteilt, sich aber ansonsten bedeckt gehalten. Die vier Mitarbeiter wollten das nicht hinnehmen, hatten gegen ihre Entlassungen geklagt – und haben nun recht bekommen. Am Mittwoch entschied das Arbeitsgericht Mainz, dass den drei Männern und einer Frau der Ordnungsbehörde, die in einer „WhatsApp“-Gruppe unter anderem fremdenfeindliche Bilder ausgetauscht hatten, zu unrecht gekündigt worden war.
Zur Begründung hieß es, der Austausch sei über die privaten Smartphones der Mitarbeiter gelaufen. Sie hätten darauf vertrauen dürfen, dass davon nichts nach außen getragen werde. Das Bundesarbeitsgericht habe entschieden, dass es nicht zulasten eines Arbeitnehmers gehen dürfe, wenn ein Gesprächspartner sich nicht an die Vertraulichkeit halte und den Arbeitgeber informiere – die Inhalte, die innerhalb der Gruppe kursierten, waren dem Dienstherrn der Mitarbeiter durch eine Anzeige eines weiteren Mitglieds der Gruppe bekannt geworden.
„Wir sahen, als wir von dem Vorfall Kenntnis erlangt haben, als Arbeitgeber keine andere Möglichkeit, als den Mitarbeitern die Kündigung auszusprechen, da ich als Verwaltungschef über solche Vorkommnisse nicht hinwegsehen will“, betonte Oberbürgermeister Michael Kissel nach dem Urteilsspruch. Die Angestellten hätten unter anderem „fremdenfeindliche Bilder und widerwärtiges rechtsextremistisches Gedankengut ausgetauscht“.
„Der Gedanke, dass städtische Mitarbeiter, die ja auch häufig mit Bürgern mit Migrationshintergrund in Kontakt sind, solch absolut inakzeptables und verabscheuungswürdiges Gedankengut austauschen, ist für mich unerträglich, sodass es für uns keine andere Alternative als die fristlose Kündigung gab“, betont Kissel. Solange der Stadtverwaltung das schriftliche Urteil nicht vorliege, könne jedoch keine Aussage darüber getroffen werden, wie es weitergehe. „Ich werde allerdings derlei Umtriebe in meiner Verwaltung unter keinen Umständen dulden“, unterstreicht der Oberbürgermeister.
Die Kläger waren im Vollzugsdienst der Ordnungsbehörde tätig. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Mainz hat die Stadt „gegen Bedienstete des Ordnungsamtes Strafanzeige wegen rechtslastiger Äußerungen erstattet“, die innerhalb einer „WhatsApp“-Gruppe gemacht worden sein sollen. Die Prüfung sei noch nicht abgeschlossen.
Der Rechtsanwalt der Entlassenen, Helmut Graf von Moltke, erklärte, er habe diese Entscheidung des Gerichts erwartet. Vertrauliche Gespräche im privaten Rahmen dürften kein Kündigungsgrund sein, das hätten auch schon höherinstanzliche Gerichte so entschieden. Es könne nicht automatisch darauf geschlossen werden, dass jemand, der ein Foto mit rechtsextremem Inhalt auf dem Mobiltelefon habe, sich nicht loyal seinem Arbeitgeber gegenüber verhalte. „Meine Vorfahren sind von den Nazis getötet worden“, so Graf von Moltke: „Sie können sicher sein, ich würde niemals einen Rechtsextremen verteidigen – meine Mandanten sind nicht rechtsextrem.“