Was hilft gegen Falschparker wirklich?

Trotz neuer Markierungen für den Radweg wird immer noch in der Von-Steuben-Straße oftmals verbotenerweise geparkt. Foto: pakalski-press/Andreas Stumpf

Kurz herrschte in der Von-Steuben-Straße in Worms Ruhe, nachdem für den Radfahrstreifen die weiße Linie durchgezogen worden war. Doch nun werden die Regeln wieder ignoriert.

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Worms. Die Hoffnung war, dass die durchgezogene, dicke weiße Linie auf der Fahrbahn die Autofahrer nun endlich davon abhalten würde, hier in der Von-Steuben-Straße immer wieder auf dem Streifen für die Radfahrer zu parken. Tatsächlich hat das auch ein paar Wochen einigermaßen funktioniert. Doch jetzt? Jetzt ist es wieder genauso wie zuvor. Was also nun tun?

Der durchgezogene weiße Streifen wird ignoriert

Diese Frage geht an die Stadtverwaltung, gestellt wurde sie jetzt im Mobilitätsausschuss. Alexandra Zäuner (SPD) hatte einen entsprechenden Antrag gestellt. Demnach soll nun die Verwaltung „weitere Maßnahmen” prüfen, um das Zustellen des Radfahrstreifens „wirkungsvoll zu unterbinden”. Bei einer Enthaltung schloss sich der Ausschuss ohne Debatte dieser Forderung an. Offenkundig kennen die Ausschussmitglieder nahezu alle das Problem.

Zäuner beschrieb es so: Morgens und nachmittags seien es häufig Eltern, die schnell ihr Kind in die Kita bringen oder von dort abholen. Ansonsten werde hier gehalten, „um mal eben schnell gegenüber Geld abzuheben” oder in der Apotheke etwas abzuholen. Nur ist der Bereich zwischen der weißen Linie und dem Bürgersteig eben für Radfahrer und nicht zum Parken. Zu alledem hätten auch die anfänglichen Kontrollen durch die Ordnungsbehörde wieder deutlich nachgelassen.

Welche Maßnahmen konkret geprüft werden sollen, wird in dem Antrag nicht gesagt, Alexandra Zäuner hatte lediglich von „verschärften Maßnahmen” gesprochen. Es kommen nun allerdings nicht sehr viele Varianten in Betracht. Denn klar ist inzwischen, dass Linien und Schilder nicht ausreichen.

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Im April vergangenen Jahres wurden in der Von-Steuben-Straße die neuen Markierungen aufgebracht. Eine Erneuerung war ohnehin notwendig, diese Gelegenheit wurde genutzt, sie anders auszuführen. Auch das war seinerzeit auf einen Antrag der SPD hin geschehen. Aus dem „Fahrradschutzstreifen” wurde ein „Radfahrstreifen”. Ein Fahrradschutzstreifen steht „vorrangig Fahrradfahrern” zur Verfügung und wird mit gestrichelter Linie auf der Fahrbahn markiert. Radelt niemand auf ihm, dürfen auch Autofahrer ihn nutzen - zum Befahren, nicht zum Parken.

Anders beim Radfahrstreifen. Er wird mit einer durchgezogenen Linie markiert und zusätzlich mit dem bekannten runden blauen Schild mit einem weißen Fahrrad darauf gekennzeichnet, meist wird auch in gewissem Abstand ein Fahrrad-Piktogramm auf die Fahrbahn gesprüht. Damit gehört der Radfahrstreifen rechtlich nicht zur Fahrbahn, darf also nicht von Autos, Bussen oder anderen Kraftfahrzeugen benutzt werden. Weder zum Befahren noch zum Parken.

Und jetzt? Frankfurter Hüte? Baken?

Was also bleibt? Im Grunde nur bauliche Lösungen. Das könnten zum Beispiel die „Frankfurter Hüte” sein, wie sie in der Mainzer Straße installiert wurden, um dort die ewigen Falschparker zu vertreiben. Allerdings sind die nicht wirklich beliebt, vor allem bei den Geschäftsinhabern dort und bei Fußgängern, die darüber stolpern.

Oder noch größer und auffälliger direkt ein „geschützter Radstreifen”, wie es ihn in Worms in der Unterführung in der Speyerer Straße gibt. Dort sind es quasi Baken, die in regelmäßigem Abstand installiert sind, Parker abhalten, im Falle einer Berührung durch ein Auto oder etwa bei einem Feuerwehreinsatz aber nachgeben würden. Darüber also muss nun die Verwaltung nachdenken und die Ergebnisse wieder im Mobilitätsausschuss zur Diskussion stellen.