Rücksichtnahme während der Brut- und Setzzeit ist für viele Arten überlebenswichtig. Warum Kiebitz, Rebhuhn, Wachtel oder Feldlerche nur noch an wenigen Orten zu finden sind.
WORMS. (red). Wie jedes Jahr um diese Zeit sind die Brutaktivitäten vieler Vögel, die Setzzeit des Wildes und die Aktivitäten der Insekten wieder in vollem Gange. Viele scheue und sensibel auf Störungen reagierende Arten suchen Brutplätze auf, die sich weit weg von Bereichen mit Dauerstörungen befinden.
Besonders während der Brutzeit dürfen Tiere in den nächsten Monaten nicht gestört oder beeinträchtigt werden, damit die Fortpflanzung auch zum Erfolg führt und die Tierarten in den kommenden Jahren in diesem Lebensraum überleben.
Viele Arten des Offenlandes, also Gelände entlang von Graswegen und landwirtschaftlichen Flächen, stehen auf der Roten Liste, denn ihr Bestand ist durch den Rückgang an Lebensraumstrukturen, eine Verschärfung der Störungen durch Wanderer und insbesondere Menschen mit Hunden sowie die Intensivierung der Landwirtschaft stark zurückgegangen. Durch die sehr speziellen Ansprüche an ihre Brutstätten und ihre hohe Störanfälligkeit sind Arten wie der Kiebitz, das Rebhuhn, die Wachtel oder die Feldlerche nur noch an wenigen Orten zu finden. Die Tiere benötigen ungestörtes Offenland für ihr Gelege. Einige Arten, wie beispielsweise der Kiebitz, benötigen offene Feuchtwiesen- oder Ackerflächen, die verzahnt sind mit flachen Wasserflächen für die Nahrungssuche und höherer Vegetation zum Schutz für die frisch geschlüpften Jungtiere. In der Corona-Krise sind schöne Landschaften in unserem nahen Wohnumfeld verständlicherweise zu einem wichtigen Erholungsort geworden. Wege am Ort, die viele als Laufstrecke nutzen, sind Landschaftsräume, die viele störempfindliche Tiere meiden.
Massive Störungen der Tiere gemeldet
Viele Hinweise von massiven Störungen erreichen die untere Naturschutzbehörde bei der Stadtverwaltung Worms in Bezug auf Lebensräume, die vor der Corona-Krise nicht oder kaum durch Menschen betreten wurden. Vor allem Hundebesitzer lassen ihre nicht angeleinten Tiere in wichtigen Lebensräumen der Tiere zum Teil unkontrolliert laufen.
An den Wochenenden sind viele Menschen zum Beispiel in der Seegrabenaue oder der Rheinaue bei Rheindürkheim unterwegs. Vorgegebene Pfade und Wege werden nicht eingehalten. Hinweisschilder zu gesperrten Wegen werden nicht beachtet.
Die untere Naturschutzbehörde erhält vermehrt Hinweise von zum Teil ordnungswidrigem Verhalten, das oftmals aus Unkenntnis oder Ignoranz gezeigt wird. Durch dieses Verhalten können Tiere zu Schaden kommen. Brutgelege werden aufgegeben, Alttiere werden so gestört, dass Jungtiere Feinden zum Opfer fallen.
Störungen und Beeinträchtigungen der Fortpflanzungs- und Ruhestätten oder gar eine Tötung von Tieren sind verboten und können je nach Schutzstatus der Tierart eine Ordnungswidrigkeit oder gar eine Straftat nach dem Bundesnaturschutzgesetz darstellen. Ordnungswidrigkeiten können bis zu einem Bußgeld von 50.000 Euro geahndet werden.
Aus diesem Grund bittet die Untere Naturschutzbehörde, die vorgegebenen Wege nicht zu verlassen und gesperrte Wege nicht zu laufen. Hundebesitzer müssen in naturnahen Räumen mit hoher Artenvielfalt grundsätzlich ihre Hunde an der Leine führen, damit Störungen und Beeinträchtigungen bedrohter Tierarten vermieden werden. An den Osterfeiertagen und den kommenden Wochenenden sollen verstärkte Kontrollen durch den städtischen Vollzugsdienst und die Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde vorgenommen werden.
Rebhuhn, Kiebitz, Feldlerche, Hase und Co. sind auf die Einsichtigkeit und die Unterstützung durch die Bevölkerung angewiesen. Jeder Bürger sollte Rücksicht auf unsere bedrohten Arten nehmen, betont die Untere Naturschutzbehörde.
Die Hundebesitzer werden gebeten, die Hundekotbeutel mit nach Hause zur Entsorgung zu nehmen oder sie in die am Wegrand stehenden Mülleimer zu werfen. Jegliche Art von Müll solle ebenfalls ordnungsgemäß entsorgt und nicht in der Landschaft hinterlassen werden.
Weitergehende Information zum Natur- und Artenschutz in Worms gibt es auf der städtischen Internetseite www.worms.de/neu-de/zukunft-gestalten/klima-und-umwelt/Naturschutz. Ansprechpartner bei der Unteren Naturschutzbehörde ist Wolfgang Reich, Telefon 06241-8533505, E-Mail: wolfgang.reich@worms.de.