Das Oberverwaltungsgericht hat die von der rechtsextremen NPD angemeldete Versammlung „Tag der deutschen Zukunft“ am Samstag wie erwartet genehmigt - unter Auflagen.
Von Johannes Götzen
Chefreporter Rheinhessen Süd
Das Bündnis gegen Naziaufmärsche, hier bei der Gegendemo zur AfD-Kundgebung im März 2019, hat gegen das Demonstrationsverbot der Stadt ebenfalls Widerspruch eingelegt.
(Archivfoto: BilderKartell / Hartmann)
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WORMS - Wie erwartet, darf die von der rechtsextremen NPD angemeldete Versammlung unter dem Titel „Tag der deutschen Zukunft“ in Worms am Samstag, 6. Juni, stattfinden. Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz (OVG) hat der Stadt Worms allerdings erlaubt, Auflagen zu machen, insbesondere zur Zahl der Teilnehmer und zum Ort der Veranstaltung. Dies gilt auch für die zahlreichen Gegendemonstrationen, die die Stadt ebenfalls untersagt hatte. Das OVG bestätigte damit die in dieser Woche bereits vom Mainzer Verwaltungsgericht getroffene Entscheidung, gegen die die Stadt Widerspruch eingelegt hatte.
Die Stadtverwaltung hat für den Nachmittag eine Presseerklärung dazu angekündigt. Derzeit berate man in einer Sitzung die Entscheidung des OVG und wie diese umzusetzen ist. Ob es am Samstag neben einer Kundgebung der Rechtsextremen auch einen Marsch durch die Innenstadt geben wird, ist noch nicht bekannt.
Das OVG sagt, die Ablehnung dieser Versammlung durch die Stadt sei „unverhältnismäßig“, das Recht auf Versammlungsfreiheit wertet das OVG also höher als den Infektionsschutz, den die Stadt als Begründung für ihr Verbot angeführt hatte. Die aktuell geltende Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes erlaube Versammlungen unter freiem Himmel, wenn dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar sei, heißt es in der Begründung des OVG. Die Stadt habe nicht hinreichend dargelegt, warum der Infektionsschutz nicht gewährleistet werden könne. Das OVG verweist zudem darauf, dass die Stadt Ende Mai eine Versamm¬lung, die sich gegen die Corona-Maßnahmen gerichtet hatte, sehr wohl genehmigt habe. Bis zu 200 Teilnehmer hatte die Stadt genehmigt. Allerdings hatte die Stadt dabei den Antragstellern untersagt, vorm Hauptbahnhof zu demonstrieren und ihnen den Festplatz zugewiesen.
Ricarda Riefling, Vorsitzende des Kreisverbandes West-Pfalz der rechtsextremen NPD, hatte eine Versammlung mit Aufzug, also einem Marsch durch die Stadt, angemeldet als „Tag der deutschen Zukunft“. Zum Thema Aufzug hat das OVG keine konkreten Aussagen gemacht.