Über eine Allgemeinverfügung regelt die Stadt Worms ab Donnerstag, wie Kontaktbeschränkungen genau umzusetzen sind. Nicht nur die erweiterte Maskenpflicht gehört zu den Maßnahmen.
Von Claudia Wößner und Denise Kopyciok
Der Bund will im Kampf gegen die Corona-Pandemie die Kontaktbeschränkungen massiv ausweiten.
(Symbolfoto: dpa)
Jetzt teilen:
Jetzt teilen:
WORMS - Es bleibt dabei: Die Corona-Ampel steht in der Stadt auf der Alarmstufe Rot. Im Vergleich zum Vortag ist die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz am Mittwoch von 69,4 auf 67 gesunken. Dieser Wert spiegelt die Zahl der vom Robert Koch-Institut errechneten Neuinfektionen innerhalb einer Woche, gerechnet auf 100.000 Einwohner, wider. Damit liegt Worms weiterhin über dem Grenzwert von 50 Neuinfektionen pro Woche.
Auch am Mittwoch meldete das Gesundheitsamt weitere bestätigte Corona-Fälle. Diesmal sind es acht und damit weniger als am Vortag, an dem die Behörde über 15 Neuinfektionen informiert hatte. Durch die acht Neuinfektionen hat sich die Zahl der aktiven Corona-Fälle in der Stadt auf 77 erhöht (Vortag: 69). Mit dieser Zahl wird angegeben, wie viele Menschen die Infektion mit dem Coronavirus noch nicht überwunden haben. Laut dem Gesundheitsamt ist bei allen acht neuen Fällen unklar, wo sich die Betroffenen mit dem Virus angesteckt haben. Ein Corona-Patient aus Worms wird derzeit in einem Krankenhaus behandelt (Vortag: 1). Für den Wonnegau, zu dem die Verbandsgemeinden Eich, Monsheim und Wonnegau gehören, meldete das Gesundheitsamt sieben Neuinfektionen, sechs davon in der VG Wonnegau und eine in der VG Eich. In drei Fällen ist der Infektionsherd unbekannt, in vier hatten die Personen Kontakt zu jemandem, der positiv auf das Coronavirus getestet worden war.
Allgemeinverfügung veröffentlicht
Um die Fallzahlen wieder zu reduzieren, hat die Stadt Worms die „Allgemeinverfügung“ der neuen Corona-Maßnahmen schon am Mittwoch im Amtsblatt veröffentlicht. Damit gelten ab Donnerstag die neuen Corona-Regeln. Besonders wichtig ist dabei, dass ab dann in der Wormser Innenstadt eine Maskenpflicht gilt. Es herrscht eine Maskenpflicht im Unterricht. Zwischen 23 und 6 Uhr ist der Ausschank und Verkauf von Alkohol verboten. Es dürfen sich nur fünf Personen im öffentlichen Raum treffen oder eine Personengruppe, die nachweislich aus nur zwei Haushalten kommt. Bei öffentlichen Veranstaltungen im Freien dürfen 100 Personen teilnehmen, im Innenbereich nur 50 Personen. Beim Sport dürfen im Freien 30 Personen zusammen trainieren, im Innenbereich fünf Personen.