KVG Worms und Frankfurter Hof Mainz wollen beim Kulturangebot stärker kooperieren
Von Johannes Götzen
Chefreporter Rheinhessen Süd
Vertragsunterzeichnung über eine intensive Kooperation im Kulturbereich (v.l.): Ludwig Jantzer vom Frankfurter Hof, KVG-Geschäftsführer Sascha Kaiser und Beigeordnete Petra Graen. Foto: Bernward Bertram/KVG
( Foto: Bernward Bertram/KVG)
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WORMS/MAINZ - Mit einer musikalischen Liebeserklärung an den Rhein eröffnete das Mainzer Akustik-Duo „Kleingartenanlage“ den Abend am Donnerstag im Foyer des Wormser Theaters. Es hätte nicht besser passen können: Schließlich trafen sich Kulturinteressierte und insbesondere Kulturveranstalter aus Worms und Mainz, um über eine noch engere Kooperation zu sprechen. Dass nicht nur der Rhein ein verbindendes Element dabei ist, machte Moderator Robert Montoto, Leiter des Kulturbüros der Metropolregion Rhein-Neckar GmbH, am Ende der Diskussion geradezu leidenschaftlich deutlich. Kunst und Kultur seien es eben, die die Menschen zusammenbringen, die eine Gemeinschaft ausmachten. Angesichts der aktuellen Lage in Europa wollte Montoto das durchaus auch politisch verstanden wissen.
Regelmäßige Treffen zur Programmgestaltung
Der Frankfurter Hof im Herzen der Mainzer Altstadt bringt seit 25 Jahren internationale Stars im Wechsel mit lokalen und regionalen Künstlern auf die Bühne und ist für die erfolgreiche Reihe „Summer in the City“ verantwortlich, bei der große Stars wie Sting oder Lou Reed zu Gast waren. Dessen Programmgestalter und „Macher“ von Anfang an, Ludwig Jantzer, war gekommen, um in Vertragsform festzuhalten, was „auf kleinem Dienstweg“ längst üblich ist: eine Kooperation mit der Kultur- und Veranstaltungs GmbH der Stadt Worms. Die ist zentraler Veranstalter aller wichtigen kulturellen Events in der Stadt, von den Nibelungen-Festspielen bis zum dreitägigen Musikfestival „Worms: Jazz & Joy“. Darüber hinaus betreibt die KVG auch das 2011 eröffnete Wormser Theater mit Kultur- und Tagungszentrum.
„Kulturveranstaltungen erhöhen die Lebensqualität unserer Städte, steigern die Attraktivität der gesamten Region und bereichern die Leben ihrer Bewohner“, machte Petra Graen, Beigeordnete der Stadt Worms und Vorsitzende des Gesellschafterausschusses der KVG, deutlich. David Maier, künstlerischer Programmgestalter von Jazz & Joy, pflichtete bei: „Für die Entwicklung einer Stadt kann etwas geschaffen werden, was nur die Kultur kann: ein Bewusstsein für die eigene Stadt schaffen, eine positive Stimmung.“
NACHWUCHS
Ein Ziel im Netzwerk der Kulturanbieter müsse auch die Kulturvermittlung sein, betont David Maier von „Jazz & Joy“.
Denn die, die morgen die Kulturveranstaltungen besuchen sollen, müssten heute dafür begeistert werden.
Sascha Kaiser, Geschäftsführer der KVG und der NibelungenFestspiele gGmbH, ergänzte: „Die Kooperation mit Mainz und insbesondere dem Frankfurter Hof ist ein wichtiger Schritt, mit dem sich Worms und die Landeshauptstadt noch deutlicher auf dem Wettbewerbsmarkt positionieren.“ Die Zusammenarbeit schließe neben der Unterstützung im Bereich Marketing und Pressearbeit auch regelmäßige Treffen zur Programmplanung sowie die gemeinsame Realisierung von Musik- oder Kulturprojekten ein.
„Die Feierlichkeiten rund um 200 Jahre Rheinhessen haben gezeigt, dass Rheinhessen auch eine starke Kulturregion ist“, sagte Ludwig Jantzer vom Frankfurter Hof. Die Kulturregion Rheinhessen in den nächsten Jahren auch überregional noch stärker in den Fokus zu stellen, sei ein Ziel: „Mainz und Worms sind kulturelle Leuchttürme in Rheinhessen mit einem vielfältigen innovativen und weltoffenen Angebot.“
Zudem plagen alle Veranstalter ganz ähnliche Sorgen, machten Kaiser und Jantzer deutlich. Die immer aufwendigeren Sicherheitsanforderungen stehen dabei an erster Stelle, aber auch steuerlich immer kompliziertere Abrechnungen. Nicht zuletzt ist es die Finanzierung, die Sorge bereitet. „Die Gagen gehen steil nach oben“, weiß Ludwig Jantzer, weil die Künstler über CD-Verkäufe kaum noch verdienen können. Deshalb ging auch eine klare Bitte an die Politik: Kultur dürfe nicht mehr als „freiwillige Leistung“ verstanden werden, wie das im Haushaltsrecht nach wie vor der Fall ist. Dazu sei sie zu wertvoll.