Klinikum Worms: Besucher brauchen keine Anmeldung mehr
Besucher mussten sich bisher einen Tag vorher auf der jeweiligen Station anmelden. Ab Freitag, 19. Juni, ist das aber nicht mehr notwendig.
Von Claudia Wößner
Redaktionsleitung Rheinhessen Süd
Besucher sind im Klinikum willkommen. Jeder Patient darf pro Tag für eine Stunde lang von einer Person besucht werden.
(Foto: BK/Stumpf)
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WORMS - Seit dieser Woche gibt es im Klinikum wieder feste Besuchszeiten. Die Besucher mussten sich bisher einen Tag vorher auf der jeweiligen Station anmelden. Ab Freitag, 19. Juni, ist das aber nicht mehr notwendig, wie das Klinikum mitteilt. Während die Pflicht zur Anmeldung entfällt, bleibt es aber bei der Regel: Ein Patient darf am Tag maximal für eine Stunde besucht werden, und das dann auch nur von einer einzigen Person.
Besucher und Patienten sollen sich absprechen
Deshalb sei es wichtig, dass sich die Besucher weiterhin untereinander und mit dem jeweiligen Patienten absprechen, informiert das Klinikum. Für den Patientenbesuch stehen zwei Zeitfenster zur Verfügung. Zum einen zwischen 11 und 13 Uhr und zum anderen zwischen 17 und 19 Uhr. Nach wie vor müssen sich die Besucher am Haupteingang des Mutter-Kind-Zentrums registrieren und dort einen Fragebogen ausfüllen und unterzeichnen. Im Bogen werden Fragen zum aktuellen Gesundheitszustand gestellt. Damit soll es möglich sein, eventuelle Infektionsketten nachvollziehen zu können. Der Fragebogen steht auch auf der Website des Klinikums unter der Adresse www.klinikum-worms.de zur Verfügung und kann bereits zu Hause ausgedruckt und ausgefüllt werden.
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Personen mit ausgedrucktem Fragebogen können sich direkt zum Haupteingang begeben. Für Patientenbesuche sind entsprechend der aktuellen Corona-Bekämpfungsordnung des Landes ausschließlich folgende Personen zugelassen: Eltern, die ihr minderjähriges Kind besuchen, sowie Ehegatten, Lebenspartner, Verlobte, nahe Angehörige und nahe stehende Personen. Auch Seelsorgern, Rechtsanwälten, Notaren sowie rechtlichen Betreuern und Bevollmächtigten in offizieller Funktion ist der Zugang gestattet. Hinzu kommen Personen, die aufgrund hoheitlicher Aufgaben ins Klinikum kommen, also zum Beispiel Polizisten. Auch therapeutische oder medizinisch notwendige Besuche sind möglich.