RHEINHESSEN/NAHE - Gleich in fünf Normenkontrollverfahren wurde die 2016er Teilfortschreibung des Raumordnungsplanes (ROP) der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe beklagt. Zu viel, wie die Planungsgemeinschaft in ihrer jüngsten Sitzung mehrheitlich befand: Es soll umgehend „ein Planungsverfahren zur Heilung von Verfahrensfehlern … eingeleitet und der Plan in Bezug auf die Themenfelder Siedlungsentwicklung und Rohstoffsicherung geändert“ werden, „um die Verfahren zum Ruhen bringen zu können“, wie es in einer Pressemitteilung der Planungsgemeinschaft auf AZ-Anfrage heißt.
Auf der Suche nach Kompromissen
In einem Zusammenschluss hatten sich 53 Kommunen aus dem Gebiet Rheinhessen-Nahe zum Normenkontrollverfahren entschlossen, weil sie sich durch den ROP in ihrer gesetzlich garantierten Planungshoheit und Selbstverwaltungsgarantie eingeschränkt fühlten. Hatten sie es bislang selbst in der Hand, auf Nachfragedruck zu reagieren, zu schauen, wo sich ein Baugebiet ausweisen ließ und auch selbst zu bestimmen, wie viele Wohneinheiten dort zu verwirklichen waren, so griff der angedachte neue ROP hier massiv reglementierend ein. Und das, wie die Kommunen fanden, in einer schematischen Form, bei der stark und gering nachgefragte Regionen bei der Ausweisung von Neubaugebieten gleichermaßen über einen Kamm geschert werden sollten.
Die Planungsgemeinschaft holte sich nun die Zustimmung des Innenministeriums als Oberster Landesplanungsbehörde, dass die im Plan getätigten Festlegungen ab Ende März „keine Bindungswirkung mehr entfalten“. Vorgesehen sei nun, „die entsprechenden Ziele zügig neu zu fassen und in die Anhörung zu bringen, sodass voraussichtlich im Juni 2017 mit der nächsten Sitzung der Regionalvertretung neue in Aufstellung befindliche Ziele vorliegen, die bei raumbedeutsamen Vorhaben zu berücksichtigen sind“, wie es in der Pressemitteilung heißt.