Am Mittwoch waren 70 Schulen im Lahn-Dill-Kreis von Corona-Fällen betroffen. Fälle wie dieser können sich in der Omikron-Welle häufen: Was gilt grundsätzlich?
Wenn die Schule die Sorge habe, das Kind sei symptomatisch, dürfe man es aus Fürsorge- und Sicherheitsgründen nicht einfach gehen lassen, sagt Schulamtssprecher Dirk Fredl auf Nachfrage. Denn auch wenn sie mit Krankheitsanzeichen nicht in die Schule kommen sollten, hätten etliche positiv getestete Schüler Symptome.
Zudem müsse man sicherstellen, dass der Personennahverkehr nicht mehr genutzt werde, das sei durch die Verordnung verboten. Diese gebe momentan vor, der Schüler müsse separiert werden, nach jetzigem Stand müsse ein PCR-Test gemacht werden (könne dieser nicht gemacht werden, gelte der Schnelltest) und die häusliche Absonderung erfolgen. Das laufe in der Regel bei nicht volljährigen Schülern über die Eltern oder einem von den Eltern beauftragten Erwachsenen. Gelinge dies nicht, sei in Ausnahmefällen auch schon über das Gesundheitsamt ein Krankenwagen geschickt worden. Vereinzelt gebe es auch Taxiunternehmen, die positiv Getestete transportieren. Auch dieser Weg sei schon in einzelnen Schulen gegangen worden.
Wenn aus Sicht der Schule keine besondere Gefährdung vorliege, könnte man Schüler, die zum Beispiel mit Fahrrad oder Mofa kommen, nach Hause schicken, wenn mit den Eltern klar abgesprochen sei, dass der Schüler sofort nach Hause fahre.
Wenn die Schule jedoch Sorge habe, dass der Schüler symptomatisch sei, dürfe sie den Schüler nicht gehen lassen. Hier könne es Grenzfälle geben. "Mitunter wird es Fälle geben, in denen Schule im fürsorglichen Sinne handeln muss, auch wenn die Eltern sagen, er hätte doch fahren können". (taf)