Vergangene Woche wurde Ali Bashar in Wiesbaden zu lebenslanger Haft verurteilt. Nun hat er offiziell Revision gegen das Urteil eingelegt.
WIESBADEN. Gegen das Urteil im Prozess um den Mord an der 14-jährigen Susanna hat der Angeklagte Ali Bashar nun auch offiziell Revision eingelegt. Das teilte das Landgericht Wiesbaden am Mittwoch mit. Der abgelehnte Asylbewerber aus dem kurdischen Teil des Iraks war am Mittwoch vergangener Woche wegen Mordes und Vergewaltigung zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Zugleich stellte das Gericht eine besondere Schwere der Schuld fest, die eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren praktisch ausschließt. Eine Sicherungsverwahrung nach der Haftentlassung bleibt nach dem Urteil vorbehalten, so dass vorher geprüft wird, inwieweit von Ali Bashar noch eine Gefahr als "Hangtäter" ausgeht.
Seine Verteidiger hatten bereits unmittelbar nach der Urteilsverkündung angekündigt, sie würden fristwahrend Revision einlegen. Dazu hat der Angeklagte nur eine Woche Zeit. Erst nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung, die erst in einigen Wochen erwartet wird, wollen die Anwälte Marcus Steffel und Martin Reineke dann entscheiden, ob sie den Richterspruch wirklich anfechten werden.
Urteil bleibt zunächst nicht rechtskräftig
Ali Bashar hatte in seinem Schlusswort als Angeklagter erklärt, er werde jedes Urteil akzeptieren und die Haftstrafe absitzen. Nach der jetzt eingelegten Revision bleibt das Urteil zunächst nicht rechtskräftig.
Nach Überzeugung der Kammer unter Vorsitz von Richter Jürgen Bonk hatte Ali Bashar in der Nacht zum 23. Mai 2018 die Schülerin aus Mainz erst vergewaltigt und dann ermordet. Er gab in der Verhandlung zu, Susanna in einem Waldstück bei Wiesbaden-Erbenheim getötet zu haben. Die Vergewaltigung bestritt er aber und sprach von einvernehmlichem Sex. In der Gesamtstrafe lebenslänglich ist auch die Verurteilung für den Überfall von Ali Bashar auf einen Mann im Wiesbadener Kurpark wegen schweren Raubs, gefährlicher Körperverletzung und Nötigung mit einbezogen.
Von red