Frankfurts OB Feldmann will in zwei Jahren aufhören

Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann steht unter gewaltigem Druck.  Foto: dpa

Die Awo-Affäre sitzt dem Frankfurter Stadtoberhaupt im Nacken. Einen Rücktritt lehnt Peter Feldmann aber weiter ab. Derweil rückt seine Partei von ihm ab.

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FRANKFURT. Frankfurts Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) hat seinen Rückzug aus der Kommunalpolitik angekündigt. Nach dem Ende seiner zweiten Amtszeit 2024 werde er nicht erneut kandidieren, teilte er am Donnerstag mit. Außerdem kündigte er an, seine Parteimitgliedschaft ruhen lassen, falls im Awo-Skandal die Anklage gegen ihn zugelassen werde. Seiner eigenen Partei geht das nicht weit genug: Sollte das Hauptverfahren zugelassen werden, müsse er das Amt niederlegen, sagte SPD-Chef Mike Josef.

Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hatte Anklage gegen Feldmann erhoben: Es bestehe ein hinreichender Tatverdacht wegen Vorteilsannahme. Feldmanns Frau habe als Leiterin einer Awo-Kita „ohne sachlichen Grund“ ein übertarifliches Gehalt bezogen. Zudem habe die Awo laut Staatsanwaltschaft Feldmann im Wahlkampf 2018 durch Einwerbung von Spenden unterstützt. Im Gegenzug habe er die Interessen der Awo Frankfurt „wohlwollend berücksichtigen“ wollen.

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„Neuanfang 2024 ermöglichen“

Er wolle die SPD „vor Diskussionen schützen, die ihr durch ein Verfahren entstehen würden“, teilte Feldmann mit. „Deshalb habe ich sehr schweren Herzens entschieden, im Falle einer Zulassung der Klage meine Mitgliedschaft in der SPD bis zum endgültigen Abschluss des Verfahrens, dem ich mit Zuversicht entgegensehe, ruhen zu lassen.“ Feldmann ist nach eigenen Angaben seit bald 50 Jahren SPD-Mitglied.

Er habe in den vergangenen zehn Jahren zusammen mit seiner Partei viel erreicht. „Dieser Agenda fühle ich mich verpflichtet und ich werde sie kraftvoll fortführen.“ Dass er nicht zurücktreten will, hatte Feldmann auch in der jüngsten Stadtverordnetenversammlung deutlich gemacht: „Ich bin nicht schuldig. Und - das werde ich im Rahmen des Verfahrens beweisen - ich bin auch nicht korrupt.“ Er wolle seiner Partei nach zwölf Jahren im Amt „einen Neuanfang im Jahre 2024 ermöglichen“, sagte Feldmann.

„Es geht auch um Selbstschutz“

Am Abend forderte die Frankfurter SPD Feldmann auf, im Fall einer Anklagezulassung in der Awo-Affäre sein Amt niederzulegen. „Ein Strafprozess gegen den Oberbürgermeister ist mit dem Führen der Amtsgeschäfte zum Wohle der Stadt nicht vereinbar“, teilte die Partei mit. Unabhängig davon werde der Vorstand der Frankfurter SPD empfehlen, zur nächsten OB-Wahl mit einer neuen Kandidatin oder einem neuen Kandidaten anzutreten.

„Es geht auch um Selbstschutz“, sagte SPD-Chef Mike Josef. Man müsse Feldmann „aus der Schusslinie nehmen“. Josef sprach von einem „langen und schmerzhaften Prozess“, sein Stellvertreter von „Entfremdung“. Es gebe im Fall Feldmann eine juristische und eine politische Dimension, sagte Josef. Juristisch gelte die Unschuldsvermutung, politisch müsse ein OB frei entscheiden und handeln können: „Das ist nicht vereinbar mit der Rolle eines Angeklagten in einem Strafprozess.“

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Grüne fordern Rücktritt bei Klagezulassung

„Der OB kann nicht das Amt zu 100 Prozent ausüben, wenn es zu einem Strafverfahren kommt“, sagte Josef. „Ein Prozess wäre für das Amt eine zu große Belastung.“ Sollte es zu einer Verhandlung kommen, müsse Feldmann sein Amt niederlegen. „Dazu bietet sich auch der Paragraf 76a der hessischen Gemeindeordnung an.“ Er sieht eine Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand vor.

Auch dem grünen Koalitionspartner gingen Feldmanns Ankündigungen nicht weit genug: „Dass er im Jahr 2024 nicht mehr antritt ist für uns aber eine Selbstverständlichkeit und kein großer Schritt“, teilten die Fraktionsvorsitzenden der Grünen im Römer, Tina Zapf-Rodríguez und Dimitrios Bakakis, mit. Es sei „nicht vorstellbar“, dass Feldmann noch zwei Jahre weitermache. „Wir erwarten daher, dass er spätestens bei Zulassung der Klage seinen Rücktritt erklärt.“ Der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Günter Rudolph, teilte am Abend mit: „Ein Oberbürgermeister, der sich vor Gericht verteidigen muss, ist nicht mehr in der Lage, seiner Stadt zu dienen.“

Von dpa