Corona-Impfschäden: Bisher 356 Anträge gestellt

Ein Großteil der Deutschen ist bislang mindestens einmal gegen Corona geimpft – in seltenen Fällen aber treten noch Monate danach starke Nebenwirkungen auf. Sie reichen von Müdigkeit über Kopfschmerzen und Atemnot bis zu Herzproblemen.

Bislang sind deutschlandweit 356 Anträge wegen Corona-Impfschäden gestellt worden. Wie ein Impfschaden von Nebenwirkungen oder anderen Symptomen zu unterscheiden ist.

Anzeige

Mainz . In Rheinland-Pfalz sind bislang 356 Anträge wegen möglicher gesundheitlicher Schäden nach einer Corona-Impfung gestellt worden. Davon seien fünf Fälle positiv entschieden worden, teilte das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) am Dienstag mit. Zuvor hatte der SWR darüber berichtet.

In 53 Fällen wurde der Antrag abgelehnt, 7 weitere wurden an andere Stellen weiterverwiesen oder zurückgezogen. In den positiv beschiedenen 5 Fällen ging es viermal um den Impfstoff von Astrazeneca und einmal um den von Johnson&Johnson.

Was einen Impfschaden ausmacht

Generell gelte, dass nicht jede Erkrankung, die im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung auftrete, einen Impfschaden darstelle. Unter einem Impfschaden verstehe man die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen einer „über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch eine öffentliche Schutzimpfung“, teilte das Amt mit.

Anzeige

Hierbei müssten sowohl die Impfung an sich, die gesundheitliche Schädigung danach und ein über sechs Monate hinausgehender, bleibender Gesundheitsschaden bewiesen werden.