Mannheimer Collini-Center: Wohnraum hat Priorität

Was wird aus dem Collini-Center? Den Zuschlag soll die Idee für das beste städtebauliche Konzept erhalten. Eine Gewinnmaximierung soll laut Bürgermeister Quast dagegen eine untergeordnete Rolle spielen. Foto: Gerold
MANNHEIM - Büronutzung, Wohnbebauung, ausschließlich oder auch in Kombination mit Gastronomie, Geschäften oder Kultureinrichtungen: Denkbar ist auf dem städtischen Teilgrundstück des Collini-Centers mit dem Büroturm vieles. Die Stadt will das Areal an einen Investor verkaufen. Das dort untergebrachte Technische Rathaus soll Anfang 2021 ins Glückstein-Quartier umziehen. Erklärtes Ziel sei es, das Stadtgebiet durch den Verkauf des Teilgrundstücks an dieser Stelle aufzuwerten und weiterzuentwickeln, informierte Bürgermeister Lothar Quast bei einer Bürgerinformationsveranstaltung und betonte: „Wir stehen noch ganz am Anfang eines für uns wichtigen Verfahrens. Entscheidend für den Zuschlag ist das beste städtebauliche Konzept und nicht die Gewinnmaximierung aus dem Grundstücksverkauf.“
Preisgericht soll im Januar 2020 final entscheiden
Um die hochwertigste und städtebaulich verträglichste Lösung zu finden, hatte der Gemeinderat im Oktober 2018 die sogenannte Vergabe nach Konzeptqualität beschlossen. Die nach EU-Recht am 31. Januar 2019 durchgeführte Ausschreibung unterliegt strengen Vorgaben. Sämtliche Entwürfe, die ein Investor zusammen mit einem Architekten oder Stadtplaner einreicht, werden in den Fachgremien durchgängig anonym behandelt. Um dennoch die Bürger, insbesondere die Bewohner des benachbarten Wohnturms einzubeziehen, soll die Eigentümergemeinschaft ebenso am Preisgericht beteiligt werden wie der Bezirksbeirat. Quast kündigte für September zudem einen Workshop an, bei dem die besten drei, maximal vier Entwürfe diskutiert werden sollen. Die hierdurch gewonnenen Anregungen fließen in die anschließende Fachgremiensitzung ein. Im Januar 2020 will das Preisgericht die endgültige Vergabeempfehlung bekannt geben.
Um den Planern möglichst viel Spielraum zu lassen, werden im Ausschreibungstext zwar Vorgaben gemacht, diese aber nicht zu eng gefasst. „Wenn wir jetzt die Schraubzwinge zu stark anziehen, geht das auf Kosten der Kreativität“, meinte Gregor Bäumle, der als freier Architekt und Stadtplaner das Verfahren begleitet und moderiert. Die Vorgaben lassen eine komplette Bestandssanierung ebenso zu wie die Teilsanierung mit Ergänzungsbau oder einen kompletten Neubau. Verbindlich gefordert sind jedoch der Erhalt des Wohnturms sowie die Aufrechterhaltung des Neckarstegs zwischen Wasser und Innenstadt, da gerade die Nähe zum Neckar als Pluspunkt gesehen wird und ins Konzept einbezogen werden soll. Vorgegeben ist zudem der Bau einer viergruppigen Kindertageseinrichtung mit Freiraumbezug durch den Investor. Ausdrücklich ausgeschlossen für den Standort werden Tankstelle, großflächiger Einzelhandel, Hotel und Boarding House. Willkommen hingegen ist Wohnnutzung. Sollte der Siegerentwurf den Fokus darauf legen, würde der Bebauungsplan entsprechend geändert und die im Mai vom Gemeinderat beschlossene Sozialquote käme zur Anwendung.
Aus den Reihen der Eigentümergemeinschaft wurde nachdrücklich darum gebeten, möglichst eng in die Prozesse eingebunden zu werden. Nachfragen bezogen sich unter anderem auf die maximal zulässige Bauhöhe (Höhendeckelung ist der bestehende Wohnturm), den Umgang mit dem vorhandenen Baumbestand sowie auf die bestehende Tiefgarage.
Warum in der Ausschreibung nicht der Erhalt des Büroturms vorgegeben werde, fragte ein Bürger. Schließlich handle es sich um für die 1970er Jahre typische Architektur, die in anderen Großstädten wie beispielsweise London bereits unter Denkmalschutz stehe. Quast antwortete, dass man mit einer solch verbindlichen Vorgabe die Planer sehr einschränken würde. Aber die Ausschreibung schließe ja nicht aus, dass ein Investor das Gebäude in seiner Grundstruktur erhalten könne. „Entscheidend ist am Ende die Funktionalität, die überzeugen muss. Reines Konservieren wäre die schlechteste Lösung“, meinte der Bürgermeister.