Coronavirus: Mainzer Bischof Kohlgraf in Quarantäne

aus Coronavirus-Pandemie

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Der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf hatte sich mit einer Person in einem Raum aufgehalten, die mit dem Corona-Virus infiziert ist. Foto: Sascha Kopp
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Der Mainzer Dom ist wegen des Coronavirus geschlossen, alle Gottesdienste wurden abgesagt. Der Bischof befindet sich in Quarantäne.

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MAINZ. Jetzt hat der Corona-Virus auch das Bistum voll erwischt. Bis 27. März sind alle Gottesdienste abgesagt, der Mainzer Dom ist in diesem Zeitraum geschlossen und Bischof Peter Kohlgraf befindet sich in Quarantäne. Die Evangelische Kirche Hessen-Nassau verzichtet ebenfalls ab sofort auf Veranstaltungen, behaält aber die Goottesdienste bei.

Der Bischof hatte sich in dieser Woche mit einer Person in einem Raum aufgehalten, die mit dem Corona-Virus infiziert ist. Deshalb müsse er die von den Gesundheitsbehörden empfohlene häusliche Absonderung einhalten, so das Bistum. Dem Bischof gehe es aber gut und er sei frei von Symptomen.

Nach der Zuspitzung der Corona-Lage in Deutschland hatte das Bischöfliche Ordinariat Mainz einen Krisenstab eingesetzt, der nun am Freitag, 13. März, entschieden hat, dass ab sofort 14 Tage lang keine Gottesdienste in den Kirchen des Bistums stattfinden. „Diese Entscheidung ist mir und allen Verantwortlichen nicht leichtgefallen“, schreibt Bischof Kohlgraf in einem Brief. „Wir haben sie nach gründlicher Überlegung und Abwägung und in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden getroffen.“

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Gotthard-Kapelle steht für persönliche Gebete offen

Als Christinnen und Christen hätte man aber die Verantwortung für die Mitmenschen und die Gesellschaft. Wir müssen alles tun, um eine weitere und schnelle Verbreitung des Coronavirsus zu verhindern. „Der Verzicht auf Gottesdienste und Veranstaltungen des gemeindlichen Lebens ist damit auch ein Dienst, den wir insbesondere denen erwiesen, die durch eine Infektion besonders gefährdet wären.“

Weihbischof Udo Bentz schreibt: „Alle Priester des Bistums bitte ich, die Eucharistie alleine und stellvertretend für die Gemeinde zu feiern." Wo es angezeigt sei, könnten maximal ein oder zwei gleichbleibende Personen unter Wahrung der Hygieneregeln mitfeiern.

Auch die EKHN hat angesichts der weiteren Ausbreitung des Coronavirus ihre Gemeinden und Einrichtungen eindringlich gebeten, ab sofort alle Publikumsangebote bis auf Weiteres einzustellen. Die Kirchenleitung erklärt in einem Rundschreiben: „Die generelle Linie ist: Verzicht auf Veranstaltungen“. Dazu gehörten etwa kirchenmusikalische Konzerte ebenso wie Gemeindekreise oder Freizeitfahrten.

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Eine Ausnahme bilden aktuell nur Gottesdienste. Sie besäßen eine wichtige seelsorgliche Funktion, heißt es vonseiten der EKHN. Deshalb könnten sie nach Prüfung der örtlichen Situation und unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen wie beispielsweise genügend Sitzabstand noch stattfinden. Auf das Abendmahl soll zurzeit verzichtet werden. Große Festgottesdienste sollten nicht stattfinden.

Wie mit den bevorstehenden Konfirmationsgottesdiensten beziehungsweise der Erstkommunion umgegangen wird, wollen die Kirche nächste Woche bekanntgegeben. Zu den Gottesdiensten in der Karwoche und am Osterfest will man sich zu gegebener Zeit äußern.

Wie die EKHN sagt auch das Bistum alle Veranstaltungen sowie Versammlungen und Zusammenkünfte von Gruppen, Gremien und Kreisen in den Pfarreien. Was nach dem 27. März passiere, hänge von der Entwicklung ab. Ab dem 23. März werde es dazu weitere Informationen geben.

Der Mainzer Dom ist ab sofort im genannten Zeitraum für die Öffentlichkeit geschlossen, allerdings steht die Gotthard-Kapelle weiter für das persönliche Gebet offen. Es finden aber keine Gottesdienste und Führungen statt. Alle anderen Kirchen, außer jenen mit besonderem touristischen Aufkommen, sollen hingegen geöffnet bleiben, damit die Menschen Gelegenheit haben, dort zu beten.

Bischof Peter Kohlgraf wendet sich direkt an die Gläubigen: „Ausdrücklich will ich Sie ermutigen, jetzt andere Formen des Gebets und des Gottesdienstes zu pflegen: Regelmäßig werden Gottesdienste im Fernsehen oder Internet übertragen, die Sie von zu Hause aus mitfeiern können. Auch lade ich Sie ein, sich Zeit zu nehmen für das persönliche Gebet, für das Beten und Singen in der Familie mit Ihren Kindern, vielleicht auch für das Feiern eines Hausgottesdienstes.“

Bei Haus- und Krankenkommunion sowie Krankensalbung sei eine besondere eigenverantwortliche Entschiedung der Seelsorgerinnen und Seelsorger gefordert, heißt es in einem Schreiben des Weihbischofs: „Ich empfehle, grundsätzlich davon Abstand zu nehmen.“ Aber selbstverständlich müsse in besonderen seelsorgerlichen Fällen die Spendung der Krankensalbung und der Hauskommunion möglich sein. Bentz weiter: „Alle, die diesen Dienst ausüben und älter als 60 oder selbst von Vorerkrankungen betroffen sind, bitte ich diesen Dienst nicht selbst auszuüben.“

Beerdigungen können nur noch ohne die Feier eines Requiems stattfinden. Vor Ort müsse geklärt werden, ob seitens der Kommune Trauerfeiern in Leichenhallen durchgeführt werden dürften. Kirchen können dafür nicht verwendet werden.