Ein infiziertes Tier wurde im Stadtgebiet Worms gemeldet. Das Veterinäramt reagiert darauf und verschärft die Sicherheitsmaßnahmen. Diese Regeln gelten jetzt für Geflügelhalter.
Alzey-Worms. Vor knapp zwei Wochen wurde am Wormser Neumarkt ein kranker Wanderfalke gefunden. Laut Informationen dieser Zeitung gehört er vermutlich zu den bekannten Wormser Domfalken. Weil bei dem Vogel zentralnervöse Störungen, wie eine abnorme Kopfhaltung oder Gleichgewichtsstörungen, festgestellt wurden, musste er noch vor Ort eingeschläfert werden. Jetzt ist klar: Es ist der erste Fall von Geflügelpest, auch bekannt als „Vogelgrippe”, im Zuständigkeitsbereich des Veterinäramtes Alzey-Worms im Jahr 2023. Zu diesem zählt auch das Wormser Stadtgebiet. Das bestätigte das Veterinäramt Alzey-Worms in einer Pressemitteilung.
Bereits seit einigen Wochen gibt es in Rheinland-Pfalz immer wieder vereinzelte Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln. Ende Februar wurden in Mainz sechs Möwen tot aufgefunden. Eine weitere im Kreis Germersheim. Bei all diesen Vögeln hat das Landesuntersuchungsamt im Nachhinein Geflügelpest nachweisen können. Insbesondere in den Bereichen von Wildvogelrastplätzen und entlang des Rheins breitet sich die Krankheit aus.
Um zu verhindern, dass sich die Krankheit noch weiter verbreitet, sollen Geflügelhalter die Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit ihren Tieren deutlich erhöhen. Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Alzey-Worms fordert deswegen, die Stalleingänge vor unbefugtem Betreten zu schützen. In den Ställen sollen die Geflügelhalter Schutzkleidung tragen. So soll verhindert werden, Krankheitserreger in die Ställe zu tragen. Auch Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sollen regelmäßig und gründlich durchgeführt werden.
Geflügelbestände müssen bei Behörde gemeldet werden
Wichtig ist es laut Pressemitteilung des Veterinäramtes auch, dass das Geflügel nur dort gefüttert wird, wo keine Wildvögel hingelangen können. Das gilt auch für Trinkwasser. Das Geflügel soll nicht mit Wasser getränkt werden, welches auch für Wildvögel zugänglich ist. Ebenfalls sollten Futter und Einstreu nur dort gelagert werden, wo Wildvögel nicht hinkommen, so das Veterinäramt. Die Behörde empfiehlt Geflügelhaltern zudem, ihre Vögel weitestgehend vor dem direkten Kontakt zu Wildvögeln oder deren eventuell infektiösem Kot zu schützen. Das könne etwa durch engmaschige Netze oder Überdachungen der Ausläufe geschehen.
Wenn Tierhalter bei ihren Vögeln Symptome von Geflügelpest feststellen, sollen sie unverzüglich das zuständige Veterinäramt informieren. Für den Kreis Alzey-Worms ist die zugehörige Telefonnummer 06731-4087057. Auch bei unklaren Todesfällen innerhalb des Geflügelbestandes solle so vorgegangen werden.
Alle Geflügelhalter sind laut Pressemitteilung dazu verpflichtet, ihre Tiere beim Veterinäramt anzumelden. Das gilt auch für sogenannte Kleinst- oder Hobbyhaltungen. Sofern eine Haltung bisher nicht gemeldet wurde, sei dies schnellstmöglich nachzuholen. Hierfür fallen keine Gebühren an. Dieser Vorgang diene unter anderem dazu, um potenziell erkrankte Tiere zuordnen und Infektionsketten nachverfolgen zu können.