gö. Philip Mc N. hat Revision eingelegt. Das bestätigte gestern des Landgericht in Mainz auf Nachfrage der WZ. Damit ist das Urteil gegen den 50-jährigen Briten noch nicht rechtskräftig. Am 8. Dezember dieses Jahres hatte die Schwurgerichtskammer des Landgerichtes in Mainz den Mann wegen Mordes in Tateinheit mit schwerem Raub zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter sahen es nach einem Indizienprozess als erwiesen an, dass er vor sechseinhalb Jahren im Stadtteil Leiselheim die damals 45-jährige Helga Pfirsching getötet hat. Der Verurteilte Philip Mc N. hat aber von seinem Recht gebraucht gemacht, das Urteil anzufechten und Revision einzulegen. "Das wundert uns nicht", reagierte gestern Richter Hans E. Lorenz. Zum einen hatte der Brite immer wieder betont, er könne sich nicht an die Tat erinnern, zum anderen hatte er bereits angekündigt, sich bis an den europäischen Gerichtshof wenden zu wollen. Ob die Revision zugelassen wird, ist allerdings noch offen. Zunächst muss das Urteil samt Begründung schriftlich vorliegen. Nachdem mehr als zehn Tage verhandelt worden ist, bleibt dem Gericht dafür eine Frist von neun Wochen. Ende Januar werde das schriftliche Urteil vorraussichtlich vorliegen, kündigte Richter Lorenz an. Liegt dem Verurteilten beziehungsweise seinem Anwalt die schriftliche Urteilsbegründung vor, hat er einen Monat lang Zeit, seinen Revisionsantrag zu begründen. Über die Zulassung der Revision hat dann schließlich der Bundesgerichtshof zu entscheiden.
