Von Karl
1800 Euro Geldstrafe für 23-Jährigen
M. Wirthwein Wer seinem Arbeitsplatz für längere Zeit unentschuldigt fernbleibt, muss mit fristloser Kündigung rechnen. Ein saftiges Bußgeld oder sogar eine Haftstrafe droht jedoch jedem, der ohne Angabe von Gründen seine zugeteilte Zivildienststelle nicht aufsucht. Eine Erfahrung, die jetzt ein 23-jähriger Wormser machen musste. Als anerkanntem Kriegsdienstverweigerer wurde ihm eine Zivi-Stelle im Krankenhaus Hochstift zuteil. Dort sollte er neun Monate lang seinen Dienst verrichten, doch trat er seine Stelle nur insgesamt sechs Wochen an; die restliche Zeit fehlte er unentschuldigt. Dafür musste er sich jetzt vor dem Wormser Amtsgericht verantworten. "Ich weiß, dass ich Mist gebaut habe", gab er zu. Vor allem die privaten und finanziellen Probleme hätten ihn zermürbt, da habe er keine klaren Gedanken für seinen Dienst mehr haben können und sei einfach nicht mehr erschienen. Vor seinem Zivildienst arbeitete der junge Mann bei einer Wormser Speditionsfirma. Dort habe er eigentlich recht gut verdient. Seine Wohnung habe er neu eingerichtet und zuvor noch einen Kredit für ein Auto aufgenommen. Dann kam der Einberufungsbescheid und damit der "Einsatz" an der Zivildienststelle. Das finanzielle Fiasko begann. Seinen Kredit habe er nicht mehr weiterzahlen können; ebenso drückten aufgelaufene Mietschulden. Seine Wohnung wurde vom Vermieter fristlos gekündigt und per Gerichtsbeschluss geräumt. Zwar zeigte Richterin Iris Blankenhorn Verständnis für die psychische und finanzielle Situation, aber: "Sie hätten den Vorgesetzten im Hochstift davon unterrichten müssen oder sich offiziell krank schreiben lassen können - dann säßen wir jetzt alle nicht hier", so die Richterin. Doch einfach unentschuldigt nicht zum Dienst zu kommen, sei kein Kavaliersdelikt. Schließlich habe ein gültiger Einberufungsbescheid Rechtskraft. "Wehrpflichtige und Zivildienstleistende müssen auch in der Bestrafung gleichgestellt werden", forderte Staatsanwalt Jürgen Hobert in seinem Plädoyer: "Fehlen Soldaten längere Zeit im Wehrdienst unentschuldigt, holen ihn die Feldjäger ab und der Fahnenflüchtige wandert unweigerlich in den Bau." Gleiches Strafmaß müsste auch bei Zivildienstleistenden angewendet werden, so der Staatsanwalt und plädierte für eine sechsmonatige Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Richterin Iris Blankenhorn wandelte den Strafantrag letztendlich in eine Geldstrafe um. 180 Tagessätze zu je zehn Euro, also insgesamt 1800 Euro lautete am Ende das Urteil. Zudem muss der Verurteilte die Gerichtskosten tragen. Eventuell müssen jetzt auch noch die Fehlzeiten seines Zivildienstes nachgeholt werden.
