Samstag, 11. Februar 2012 08:34 Uhr
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Wormser Zeitung

 

In Deutschland sind ...

22.02.2008

In Deutschland sind die Grenzwerte für Mobilfunkantennen zu hoch, ist dieser Leser in Bezug auf die umstrittene Hochheimer Anlage in der Binger Straße überzeugt. Behörden müssen umdenken Wer sich mit der Mobilfunkstrahlung und ihren Gefahren für die Gesundheit etwas mehr befasst, kommt sehr bald zu der Erkenntnis, dass Aussagen wie "Grenzwerte sind eingehalten" nur der Beruhigung und Verdummung dienen. Der Grenzwert für Mobilfunkstrahlung in Deutschland ist außerordentlich hoch angesetzt und liegt bei 10000 mW/m2, so dass eine Notwendigkeit für eine Überschreitung dieses hohen Wertes überhaupt nicht gegeben ist. In Italien, Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg, Russland, China liegt dieser Grenzwert bei 100 mW/m2 und im Salzburger Land bei 0,01 mW/m2. Laut Münchner Umweltinstitut für mobiles Telefonieren ist lediglich eine Signalstärke von 0,000 0001 mW/m2 erforderlich. Den Menschen zu sagen, dass mit der Einhaltung dieser hohen deutschen Grenzwerte alle "gesundheitlichen Gefahren auszuschließen seien", ist einfach unverantwortlich. Es gibt keine einzige Langzeitstudie, die eine solche Annahme bestätigen würde, da diese Technik noch zu jung ist! Auf Grund von 2000 ausgewerteten Studien warnt die höchste EU-Umweltbehörde eindringlich vor den Gefahren der Mobilfunkstrahlung und fordert u. a. die Grenzwerte zu senken. Dass dies möglich ist, zeigen bereits verschiedene Städte, aber auch das Land Salzburg. Leider haben es die Verwaltungen der Städte und Gemeinden mit ihren Entscheidungen nicht leicht, denn der deutsche Staat hat für die Lizenzen Milliarden genommen und der Mobilfunkindustrie Zusagen gemacht. Es sollte trotzdem so sein, dass eine Stadtverwaltung in erster Linie die Interessen der Bürger vertritt. Wer möchte schon von einer solchen Anlage Tag und Nacht aus unmittelbarer Nähe bestrahlt werden? Vielleicht würde man mit dem Thema verantwortungsvoller umgehen, wenn die Vertreter dieser Industrie und andere Entscheidungsträger in unmittelbarer Nähe solcher Anlagen selbst wohnen müssten beziehungsweise sie den betroffenen Bürgern klare gerichtlich verwertbare Zusagen geben müssten, mit persönlicher Haftung! Das Umweltamt München fordert: Umkehr der Beweislast, konsequente Einführung des Vorsorgeprinzips und Umsetzung der Salzburger Resolution von 1 mW/m2 im Freien! Das mobile Telefonieren ist sicherlich eine hilfreiche Einrichtung und die meisten Menschen möchten es nicht mehr missen, aber die Gesundheit der Menschen muss vorgehen. Die Genehmigungsbehörden müssen umdenken und im Rahmen ihrer Möglichkeiten eindeutig die Interessen der Bürger vertreten. Rudolf Wildner Worms


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