Wormser Ehepaar vor Gericht: „Kinderverein“ war schon einmal verboten
17.04.2010 - WORMS / MAINZ
Von Jens Hoffmann
Im Prozess gegen ein Wormser Ehepaar wegen gewerbsmäßigen Betrugs kamen vor dem Mainzer Landgericht am Freitag erstmals Zeugen zu Wort. Ihnen zufolge wurde der Kinderhilfeverein, mit dem sich Angeklagten um 217.000 Euro bereichert haben sollen, 2005 nach einem Verbot mit gefälschten Unterschriften neu gegründet.
Mit gefälschten Unterschriften gegründet
Eine Gründungsversammlung, über die eine Anwesenheitsliste existiert, habe nie stattgefunden. Das gestand einer der Anwälte der Hauptangeklagten ein. Zuvor hatte die Strafkammer frühere Bekannte des 58-jährigen Wormsers und seiner 47-jährigen Frau befragt, wie ihre Namen auf die Liste gelangten. Alle verneinten, je auf einer entsprechenden Versammlung gewesen zu sein. Auch der Besitzer eines Hauses in Südhessen, in dem die Versammlung stattgefunden haben soll, kann sich nicht an eine solche erinnern. Dafür sagte er aus, neun Monate lang Post für die Angeklagten angenommen zu haben. Für seine Dienste habe er monatlich 100 Euro bekommen.
Mit der gestern behandelten Vereinsgründung soll das Ehepaar versucht haben, seine Betrugsmasche weiter zu betreiben. Von 2001 an hieß ihr Verein „Kinderhilfswerk – Kinder in Not“, bis die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) im Frühjahr 2005 ein Verbot jeder Tätigkeit des Vereins erließ. Schon damals lautete der Vorwurf, der Verein erwecke einen gemeinnützigen Anschein, um Anzeigen in Info-Broschüren zu Preisen von teilweise über 1.000 Euro an Gewerbetreibende zu verkaufen. Dass die als „Unterstützungsbeitrag“ für Kinder in Not eingeworbenen Beträge auf das Konto des Verlags der Hauptangeklagten gingen, sollen die Kunden nur im Kleingedruckten erfahren haben.
Angeklagter wegen Erpressung vorbestraft
2001 wurde der Hauptangeklagte wegen versuchter Erpressung verurteilt. Zusammen mit einem Freund hatte er einem Bekannten mit der Steuerfahndung gedroht, sollte dieser nicht 300.000 Euro zahlen. Die Geldübergabe platzte, der 58-Jährige erhielt eine Bewährungsstrafe. Die Angeklagten verweigerten am zweiten Verhandlungstag weiter jede Äußerung. Der Prozess wird fortgesetzt.
