Wormser Ehepaar wegen gewerbsmäßigen Betrugs angeklagt
15.04.2010 - WORMS / MAINZ
Von Jens Hoffmann
Die Vorwürfe wiegen schwer: Unter dem Deckmantel eines Kinderhilfevereins soll ein Ehepaar aus Worms in 273 Fällen Firmen und Geschäftsleute um insgesamt 270.000 Euro geprellt haben. Seit Donnerstag steht das Ehepaar zusammen mit zwei mitangeklagten Frauen in Mainz vor Gericht.
An sechs Verhandlungsterminen versucht die Strafkammer Licht in das Gebaren des Vereins „Kinderhilfe – wir helfen Kindern“ zu bringen. Laut Anklage diente der Verein alleine dem Zweck, Werbeverträge in großem Umfang zu erschwindeln. Die Hauptangeklagten sollen von 2001 bis 2006 Anzeigen in Informationsbroschüren verkauft haben, die nie erschienen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die angeworbenen Gelder weder dem angeblichen Vereinszweck zugeleitet wurden, noch dem Druck von Info-Broschüren dienten. Stattdessen sei das Geld weitgehend auf das Konto einer Verlagsfirma und Druckerei geflossen, die der 58-jährige Angeklagte mit seiner 47-jährigen Ehefrau führte. Zudem sollen die beiden Hauptangeklagten Spenden für ihren Verein akquiriert haben.
„Ich habe gedacht, der Verein würde was für Kinder machen“
Als einzige Angeklagte war eine der beiden mitangeklagten Frauen am ersten Prozesstag bereit, Angaben zu den Tatvorwürfen zu machen. Wie ihre Kollegin arbeitete sie als Telefonistin für das Ehepaar. Ihre Aufgabe sei es gewesen, Firmen zu Anzeigen in Info-Broschüren zu überreden. Solch eine Broschüre habe sie während der Tätigkeit bei dem Ehepaar nur einmal gesehen, sagte die 41-Jährige: „Es hieß, die Broschüren würden in großen Städten an Info-Ständen des Vereins verteilt.“ Über die genaue Verwendung der von ihr angeworbenen Gelder habe sie nichts gewusst: „Ich habe gedacht, der Verein würde was für Kinder machen.“ Überhaupt sei sie überwiegend mit der zweiten Telefonistin zusammen gewesen, die beim Anzeigenverkauf weit erfolgreicher als sie selbst gewesen sei. Nach einem halben Jahr habe sie ihre Tätigkeit bei dem Ehepaar beendet.
Die Liste der Betrugsopfer reicht von kleinen Handwerksbetrieben bis zu Großunternehmen. Laut Aussage der Telefonistin herrschte die klare Anweisung, keine Firmen in Rheinland-Pfalz anzurufen. Gleichwohl beinhaltet die Liste der Staatsanwaltschaft hiesige Unternehmen. Alle kauften angebliche Anzeigen zu unterschiedlichen Preisen.
Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass nur fünf Prozent der eingebrachten Gelder das Konto des Vereins erreichten. Von diesen sei wiederum nur ein ähnlich geringer Prozentsatz dem Vereinszweck zuzuordnen. Am Rest des Geldes soll sich das Ehepaar persönlich bereichert haben. Bleibt abzuwarten, wann die beiden Hauptangeklagten im Prozessverlauf ihr Schweigen brechen. An den kommenden Verhandlungstagen sollen die Geschädigten als Zeugen zu Wort kommen. Ein Urteil wird nicht vor dem 21. Mai erwartet.
