04. Februar 2012 14:46 Uhr
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Wormser Zeitung

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Offstein 

Neun Monate auf Bewährung

22.07.2010 - OFFSTEIN/KAISERSLAUTERN

Von Reiner Philipp Koch

JAGDUNFALL Strafbefehl beantragt

Der tragische Jagdunfall im November des vergangenen Jahres in der Gemarkung Imsweiler im pfälzischen Donnersbergkreis, bei dem ein 71 Jahre alter Mann aus Offstein ums Leben gekommen war, steht unmittelbar vor dem juristischen Abschluss. Wie die Staatsanwaltschaft in Kaiserslautern auf Nachfrage der WZ jetzt mitteilte, wird das Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen einen im südhessischen Darmstadt wohnenden 61 Jahre alten Jäger auf schriftlichem Wege erledigt. Es kommt damit zu keiner öffentlichen Gerichtsverhandlung.

Nach Absprache mit der Verteidigung habe die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Amtsgericht in Rockenhausen den Antrag auf Erlass eines Strafbefehles gestellt, hieß es. Demzufolge soll gegen den Darmstädter eine neunmonatige Gefängnisstrafe verhängt werden, die auf Bewährung auszusetzen sei. Darüber hinaus müsse der Beschuldigte eine Geldauflage über 7 200 Euro erfüllen. Der Betrag sei an die Witwe des Getöteten auszuzahlen. Eine Entscheidung des Amtsgerichtes wird in den nächsten Tagen erwartet.

Der 61-Jährige hatte, wie berichtet, bei einer Treibjagd nach Wildschweinen auf dem Gelände von zwei Wormser Jagdpächtern versehentlich seinen Jagdkameraden erschossen. Nach den Ermittlungsergebnissen der Polizei hatte der Darmstädter zunächst ein rennendes Wildschwein verfehlt, anschließend die Waffe dem in den Wald flüchtenden Tier nachgezogen und einen zweiten Schuss abgegeben. Dabei war dann der circa 80 Meter entfernt postierte 71-Jährige aus Offstein getroffen worden. Der Mann war noch an der Unfallstelle seiner schweren Schussverletzung erlegen.

Den Ermittlungen zufolge hatte sich seinerzeit kein konkreter Verdacht gegen weitere an der Treibjagd in der Pfalz unmittelbar beteiligte Waidmänner gerichtet. Vorsorglich waren die Waffen der vier am Tatort postierten Jäger, wozu auch der Getötete selbst zählte, sichergestellt und kriminaltechnisch untersucht worden.

Zu der Jagdgesellschaft im pfälzischen Imsweiler zählten damals insgesamt 32 Jäger und sechs Mann im Treiben mit Hunden. Gejagt wurde auf einem 20 Hektar großen, welligen Heckengelände, das umstellt worden war und aus dem die Wildschweine herausgetrieben wurden. Am Unglückstag gab es zwei Treiben, eines am Vormittag und eines am Nachmittag. Dabei passierte dann gegen 15.30 Uhr der schreckliche Unfall. Der getötete Offsteiner war langjähriges Mitglied der Kreisgruppe Alzey-Worms im Landesjagdverband.

JAGDSCHEIN
Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern hat die für den 61-jährigen Todesschützen zuständige Darmstädter Stadtverwaltung und die bei der dortigen Kreisverwaltung angesiedelte Untere Jagdbehörde über den Vorfall unterrichtet und wird den hessischen Behörden das Urteil zuleiten. Diese Stellen werden nach einer Prüfung dann entscheiden, wie lange dessen Jagdschein, der unter anderem als Bedingung für die Ausstellung eine persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers nach dem Waffengesetz voraussetzt, eingezogen wird. Dass der Jagdschein des 61-Jährigen über einen gewissen Zeitraum eingezogen wird, ist für den Sprecher der Staatsanwaltschaft, Bleh, zwangsläufig: „Damit ist zu rechnen.“

Bei seiner Einschätzung verweist Helmut Bleh auf § 5 Abs. 2 Nr. 1 b Waffengesetz. Danach sind Personen im waffenrechtlichen Sinn in der Regel unzuverlässig, wenn sie wegen einer fahrlässigen Straftat im Zusammenhang mit dem Umgang mit Waffen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden sind. Der Erlass eines Strafbefehls gilt ebenfalls als „Verurteilung“.
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