Rat Gimbsheim trifft vier Entscheidungen in 15 Minuten
03.02.2012 - GIMBSHEIM
Von Karl M. Wirthwein
Der Ortsgemeinderat in Gimbsheim hat in seiner jüngsten Sitzung tüchtig Vollgas gegeben und sich bereits nach einer Viertelstunde in den nicht-öffentlichen Teil verabschiedet - trotz fünf Tagesordnungspunkten. Die Inhalte wurden bereits fraktionsintern besprochen und waren somit nicht neu. Jedes Mitglied im örtlichen Gremium war also bestens vorbereitet, weshalb Ortschef Peter Kölsch (SPD) das Programm straff durchziehen konnte.
Ortsgremium: Umgehung sollte ausgebessert werden
Zunächst beschäftigte sich der Rat mit der Bauleitplanung bezüglich des Bebauungsplan-Entwurfs „An der Pfarrwiese“. Dieser Bebauungsplan lag nach gesetzlicher Vorgabe für die Dauer von vier Wochen bei der Verbandsgemeinde Eich aus. Da vonseiten der Öffentlichkeit keine Eingaben gemacht wurden, konnte er abgesegnet werden.
Ebenfalls beschlossen wurde der Bewirtschaftungsplan 2012 für den Gimbsheimer Gemeindewald. Vor allem das Freischneiden von Pflanzengruppen und die Verkehrssicherung schlugen mit 1950 Euro zu Buche - das sind Pflichtausgaben, an denen eine Gemeinde nicht vorbeikommt. Schnell und zügig behandelte man auch die Rechnungsprüfung für den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Gimbsheim. Der Rechnungsprüfungsausschuss hatte die Buchführung stichprobenartig geprüft. „Es gab keine Beanstandungen“, lautete das Fazit von Elke Kunzer. Deshalb stellte das älteste Ratsmitglied Hans Baier (CDU) den Antrag auf Entlastung des Ortsbürgermeisters nebst Beigeordneten und des Verbandsbürgermeisters nebst Beigeordneten, was einvernehmlich geschah.
Unter dem Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“ regte ein Bürger an, die Umgehungsstraße zwischen Gimbsheim und der B9 aufgrund diverser Flickstellen schnellstens ausbessern zu lassen. Dieser Meinung schloss sich zwar der Gemeinderat an, doch gibt es da einen Haken. Die Landstraße L%437 (K%51) ist nämlich eine Kreisstraße, womit die Ortsgemeinde als Kommune nicht verantwortlich ist. „Für Ausbesserungsarbeiten ist der Kreis zuständig“, erläuterte Kölsch. Besagten Vorschlag will er aber, auch im Namen des Ortsbeirates, an höhere Stelle weitergeben; schließlich habe auch diese eine Verkehrssicherungspflicht bezüglich ihrer Straßen.
