So schön und so gefährlich: Der Rhein. DLRG rät zu Vorsicht beim Baden
15.07.2010 - HAMM / OPPENHEIM
Von Manfred Janß und Stefanie Widmann
Der Rhein hat am Mittwochnachmittag erneut ein Opfer gefordert. Ein elfjähriges Mädchen aus Guntersblum (Kreis Mainz-Bingen) ertrank in der Nähe des Fähranlegers nach Gernsheim bei Hamm (Kreis Alzey-Worms) vor den Augen seiner Familie. Die Bugwelle eines Schiffes hatte das Kind, das im flachen Wasser stand, erfasst und fortgerissen. Seine ein Jahr ältere Schwester konnte sich schwimmend an Land retten.
Die äußeren Umstände des Unglücks sind schier unglaublich. „Nicht nur das Mädchen selbst konnte nicht schwimmen, auch die Angehörigen nicht. Sie mussten am Ufer tatenlos zusehen, wie das Kind abgetrieben wurde“, schildert Horst Widder, Wehrleiter der zuständigen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Eich, die Situation am Unglücksort. So etwas sei schlicht „tödlicher Leichtsinn“, meint er, noch am Tag danach sichtlich aufgebracht. „Jemand, der nicht schwimmen kann, hat im Rhein nichts zu suchen. Der birgt nämlich selbst für geübte Schwimmer noch ein Risiko. Es gibt mehrere Badeseen ganz in der Nähe, die deutlich weniger gefährlich sind und in Gimbsheim auch ein Freibad, in dem Bademeister aufpassen“, verdeutlicht der Wehrleiter, der in seinem Leben schon mehr als ein Mal zu Rettungsaktionen am Rhein gerufen wurde, klipp und klar. Es habe sich zudem herausgestellt, dass die Familie nicht aus der Gegend stamme, also vermutlich auch nicht mit den Gefahren des Rheins vertraut gewesen sei.
Staatsanwaltschaft nimmt Ermittlungen auf
Wie René Nauheimer, Pressesprecher der Polizei in Mainz, die den Fall bearbeitet, berichtete, hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufgenommen. „Es ist ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet und die Leiche des Mädchens wird obduziert. Das ist in einem solchen Fall aber der ganz normale Weg“, erklärte Oberstaatsanwalt Michael Brandt auf Anfrage. Ob gegen die Mutter des Kindes ein Verfahren wegen eines Verstoßes gegen die Aufsichtspflicht eingeleitet werde, stehe derzeit noch nicht fest. Selbst wenn die Ermittlungen zum Ergebnis kommen, dass ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegen könnte, wird in aller Regel von einer Bestrafung abgesehen. „Der Tod ihres Kindes ist für die Beschuldigten in einem solchen Fall Bestrafung genug – und das für den Rest ihres Lebens“, sagte Brandt.
Die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) kann ob solcher Unfälle nur den Kopf schütteln. Baden in Flüssen sei grundsätzlich gefährlich, wie man Kinder ohne permanente Aufsicht ins oder auch nur nahe ans Wasser lassen kann, ist Andreas Lerg, Mediensprecher der DLRG Rheinland-Pfalz, völlig unverständlich. „Kinder darf man nur ans Ufer lassen, wenn ein Erwachsener, der schwimmen kann, dabei ist“, mahnt er. „Eltern dürfen immer höchstens zwei Schritte vom Kind weg sein und müssen sofort zugreifen können, wenn etwa eine Welle kommt.“ Das gelte übrigens gerade bei kleinen Kindern für jedes Gewässer, vom Fluss über Baggersee und Schwimmbad bis hin zum Gartenteich. Auch im Schwimmbad könne die Aufsichtspflicht nicht an den Bademeister delegiert werden.

