geb. RHEIN-NECKAR Der Streit um die Kündigung der Walldorfer Ikea Betriebsratsvorsitzenden Cordula Becker fand gestern vor dem Mannheimer Arbeitsgericht mit einer Niederlage Beckers und der Gewerkschaft Verdi seinen vorläufigen Höhepunkt. Das Gericht entsprach dem Antrag des Möbelhauses auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Kündigung, der diese zuvor abgelehnt hatte. Die Kündigung der Betriebsratsvorsitzenden wird damit rechtlich möglich. Als Grund für die Kündigung werden Äußerungen Beckers in Interviews mit Rundfunk- und Fernsehsendern angeführt, die nach Ansicht des Unternehmens den Tatbestand der Verleumdung und üblen Nachrede erfüllen. Auch am gestrigen Verhandlungstag vor dem Mannheimer Arbeitsgericht wiederholten die Rechtsvertreter beider Seiten nochmals die bisher vorgetragenen Standpunkte. "Dies ist ein Verfahren der unangenehmen Art", machte Arbeitsrichter Wolfgang Gruber am Ende keinen Hehl aus der Schwierigkeit der juristischen Bewertung der vielen strittigen Details. Nach mehrstündiger Beratung kam die Kammer zu dem Schluss, dem Antrag von Ikea auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates stattzugeben. Der Fall ist damit jedoch noch nicht beendet. Es geht in die nächste Runde zum Landesarbeitsgericht, wie beide Konfliktparteien schon während der Verhandlung deutlich machten. Am Vortag war es im Fall des von Beschäftigten gestellten Antrags auf Amtsenthebung des gesamten Ikea-Betriebsrats der Filiale Walldorf zu einem Vergleich gekommen, nachdem die Kammer ebenfalls unter Vorsitz von Arbeitsrichter Wolfgang Gruber dessen mangelnde Erfolgsaussichten deutlich gemacht hatte. Im Ergebnis findet nun eine Mediation zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung statt.
