Mutmaßlicher Holocaust-Leugner in London festgenommen / Australier soll sich in Mannheim vor Gericht verantworten
(dpa) Die Mannheimer Justiz strebt die Auslieferung des mutmaßlichen Holocaust-Leugners Frederick Toben an. Der 64-jährige deutschstämmige Australier war am Mittwoch am Londoner Flughafen Heathrow festgenommen worden. Nach ihm war mit einem in Mannheim ausgegebenen EU-Haftbefehl gesucht worden. Toben soll in Druckschriften und im Internet die millionenfache Ermordung von Juden im nationalsozialistischen Konzentrationslager Auschwitz geleugnet haben. Die Staatsanwaltschaft will die Auslieferung beantragen, sagte ein Sprecher. Auch das Landgericht erwägt einen Antrag, sobald sie von offizieller Seite Bescheid bekommt. Dies sei in solchen Fällen üblich, so eine Sprecherin. Toben war 1999 in Mannheim unter anderem wegen Volksverhetzung zu zehn Monaten Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil auf Revision des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft hin jedoch aufgehoben. Im Rahmen der Revisionsverhandlung hatte das Gericht festgestellt, dass auch eine im Ausland begangene Volksverhetzung im Internet der deutschen Strafverfolgung unterworfen werden kann. Toben war damals gegen Kaution aus der Haft entlassen worden und nach Australien ausgereist. Einem erneuten Prozess blieb er fern. Das Verfahren musste ausgesetzt werden. Toben sollte sich wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener vor Gericht verantworten. Englische Richter brachten ihn nun wieder in Untersuchungshaft. Die Mannheimer Justiz ist spezialisiert auf derartige Fälle; sie hat seit den 1990er Jahren schon mehrere Rechtsextreme wegen Volksverhetzung zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt - darunter den ehemaligen NPD-Chef Günter Deckert aus Weinheim. Die badische Justiz befasste sich auch mit dem britischen Holocaust-Leugner David Irving, der 1990 bei einer NPD-Veranstaltung in Weinheim den Massenmord der Nazis an den Juden geleugnet haben soll. Im vergangenen Jahr verurteilte das Landgericht Mannheim den notorischen Holocaust-Leugner Germar Rudolf wegen Verbreitung antijüdischer Hetze, im selben Jahr bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) die fünfjährige Freiheitsstrafe für Ernst Zündel, der von Kanada aus im Internet und in einschlägigen Publikationen den millionenfachen Mord an den Juden in der NS-Zeit bestritten hatte. Auch Zündels Anwälte standen in Mannheim wegen Volksverhetzung vor Gericht.
