Von Manfred Janß
WEINVERORDNUNG Osthofen hatte schon vor 400 Jahren Rebflächenbegrenzung
Das "Leininger Terroir", in dem Johann Friedrich Susemihl, Amtmann des "Fürstlich Leiningischen Amtes Bechtheim", am 30. März 1780 per Verordnung festlegte, in welchen Bechtheimer Lagen Weinbau betrieben werden dürfe und - unter Strafandrohung - wo nicht und welche Rebsorten - vornehmlich Riesling - in diesen genau bezeichnete Lagen angepflanzt werden müssten und in welcher Menge, sei der älteste nachgewiesene Hinweis auf Qualitätsweinbau in Deutschland, heißt es bislang. Die heute bei den Winzern selbstverständliche Devise "Klasse statt Masse" habe es also schon vor 230 Jahren gegeben und sei demnach gar keine Erfindung der Moderne, sondern ein "alter Hut".
Stimmt so aber nicht, denn der Hut sei ja noch viel älter, sagt Hans Friedrich May, Seniorchef im Weingut Steinmühle am Eulenberg. Die Osthofener nämlich hätten schon beinahe 200 Jahre vor den Bechtheimern eine solche Rebflächenbegrenzung gehabt und den Riesling als hochwertige Traube zum Anbau vorgeschrieben, um die hohe Qualität des Osthofener Weins zu garantieren. Diese Erkenntnis stützt die Familie May-Weißheimer auf die Aufzeichnungen ihres Vorfahren Johann Weißheimer II. (1797 - 1883, s. Gemälde), wohlhabender Steinmüller und Osthofener Bürgermeister der Jahre 1831 bis 1843.
In einer rund 1500 Seiten umfassenden Chronik hatte er akribisch das damalige Zeitgeschehen festgehalten, nicht nur aus Osthofen, sondern weit darüber hinaus. Der Osthofener Historiker Thomas Goller beschäftigt sich seit Jahren mit dieser Chronik und machte darin unter anderem folgende Entdeckung: Die Abschrift einer Weinbergsverordnung, verfasst von Philipp III. Freiherr von Winnenburg und Beilstein, Kurpfälzischer Ratsherr und Burggraf von Alzey - datiert vom 12. März 1607. "Woher Johann Weißheimer die hatte, ist leider nicht überliefert, aber es ist davon auszugehen, dass die Abschrift authentisch ist", versichert Thomas Goller.
Überaus authentisch muss die Verordnung jedenfalls für die Weinbauern jener Zeit gewesen sein, schrieb sie doch vor "daß Aelbingholtz in Osthover Gemark nicht mehr gepflanzet werde ... datzu die Reben oder Stöcke auß zu hauwen und anstatt des Aelbings guten Riesling oder freunts(trauben)reben oder Stöcke zu pflanzen, damit die Kaufleuthe nit verschlagen, sondern mehr und besser Lust hätten bey den Osthovern Wein zu kauffen." Um sicher zu gehen, dass sich die Weinbauern auch daran hielten, sah die Verordnung vor, "drey erbare Persohnen in der Gemein, so des Wingertsbaueß erfahren, zu orttnen welche Acht geben sollten". Wer dem nicht nachkam, dem drohten als Strafe "zehn Gulden und der Gemeinde fünf Pfund Heller, auch den dreien Persohnen ein Pfund Heller, welches der Verbrecher unnachlässig erlegen und bezahlen soll."
Grund für die drakonische Vorgabe war, dass "sich etliche in der Gemein unterstanden, junge Wingert mit dem untüchtigen Rebenholtz zu setzen, wonach zu besorgen gewesen wäre, daß solches dem armen Manne mehr schädlich als Nutz und der fremde Kauffmann dadurch verschlagen wäre, auch die Osthover ihren guten Lob des Weines verloren hätten". Für Thomas Goller und die Familie May sind das erstaunliche Schlussfolgerungen. Denn: "Der Osthofener Wein muss wohl damals schon einen guten Ruf gehabt haben, um den man besorgt war. Und die Kundschaft der Kaufleute war offensichtlich schon in dieser Zeit sehr qualitätsbewusst - zumindest diejenigen, die es sich leisten konnten", kann sich Axel May gut vorstellen. Also sei man wohl zu der Erkenntnis gelangt, dass der Elbing als Rebsorte nichts tauge und die Rieslingrebe guten Wein hervorbringe. Was den "armen Mann" betrifft, folgert Thomas Goller, "dass es den Weinbauern wirtschaftlich wohl sehr schlecht ging, weil sie für ihren Wein kaum etwas bekamen. Mit qualitativ gutem Wein dagegen ließen sich auch bessere Geschäfte machen". Jedenfalls ist die Familie May-Weißheimer nun nicht nur sehr stolz auf ihre Vorfahren, sondern auch darauf, dass der Osthofener Weinbau offensichtlich ein so früher Vorreiter für den Anbau von Spitzenweinen war...
