Alles im Fluss
27.07.2010 - BÜRSTADT / LAMPERTHEIM
SCHIFFFAHRT Im Strom ist noch Platz / Marc Hannig zu Verkehrssicherheit auf dem Rhein
Im Vergleich die CO2-Emission und Transportkosten (Gramm je Tonnenkilometer / Euro je Tonnenkilometer): Binnenschiff (33,4 / 0,18). Eisenbahn (48,1 / 0,59) und LKW (164 / 2,56).
Darf jeder auf dem Rhein schippern oder benötigt man eine Fahrerlaubnis?
Grundsätzlich darf jeder den Rhein nutzen, da er zum Allgemeingut gehört. Für die Freizeitnutzung ab einer Motorenleistung von drei PS muss ein Fahrzeug mit einem Kennzeichen versehen werden. Ab fünf PS ist eine Fahrerlaubnis, der Sportbootführerschein-Binnen erforderlich. Für gewerbliche Schiffe gelten spezielle Bestimmungen.
Wie intensiv arbeiten Sie mit anderen Behörden innerhalb Deutschlands und der Anrainerstaaten zusammen?
Die Zusammenarbeit mit den Wasserschutzpolizeien als Vollzugsbehörde findet täglich und sehr vertrauensvoll statt. Mit den Landesbehörden, die für den Umweltschutz zuständig sind, besteht eine enge und vielseitige Verbindung. Bei Genehmigungen finden Abstimmungsgespräche mit den zuständigen Behörden, wie denRegierungspräsidien in Darmstadt (Hessen), Karlsruhe (Baden-Württemberg) und der Struktur- und Genehmigungsbehörde Süd in Mainz (Rheinland-Pfalz) statt. Für den Verkehrsweg Rhein werden die gesetzlichen Bestimmungen über die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZRK) mit Sitz in Straßburg getroffen. Sie ist die zentrale Instanz der Rheinanliegerstaaten und besteht seit fast 200 Jahren. Sie wurde gegründet beim Wiener Kongress 1815. Die erste Sitzung fand am 15. August 1816 in Mainz statt.
Das Interview führte Ulrike van Weelden.
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