EINSATZSICHERHEIT Schuhwerk entspricht nicht der Norm/Wer fordert das Geld für die Fehllieferung zurück?
Ulrike van Weelden
. Die Sozialdemokraten nehmen den Aufruf zum großen Sparen ernst. So regte Stephan Thomas in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Mittwoch, 24. Juni, an, Geld für die Fehllieferung von Feuerwehrstiefeln zurückzufordern. Immerhin erhielten die Bürstädter Brandschützer rund 60 dieser Exemplare aus dem Hause Hanrath Schuh. Diese Stiefel widersprechen den Anforderungen an eine DIN-Norm beim Arbeitsschutz. Folge, wer sie im Einsatz anzieht, riskiert den Unfallversicherungsschutz.
Der Firma Rohei, Bergheim, hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin mehrfach untersagt, Feuerwehrstiefel des Typs: Profi Plus, Profi, Ultra, Spark und 865U in den Verkehr zu bringen. Weil der Verkäufer gegen die vorherigen Untersagungsverfügungen verstoßen hat, verhängte die zuständige Bezirksregierung ein Zwangsgeld von 25000 Euro. Dieses Zwangsgeld wurde am 14. Januar 2009 am Verwaltungsgericht Köln bestätigt.
Ebenso warnen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen davor, die mangelhaften Feuerwehrstiefel der Firma Hanrath Schuh-GmbH bei Einsätzen, Übungs- und Ausbildungsdienst zu verwenden. Gegen eine Untersagungsverfügung vom 14. August 2008 hatte Hanrath beim Verwaltungsgericht Aachen geklagt. Die Richter wiesen die Klage am 10. März 2009 ab.
Diese Feuerwehrstiefel entsprächen nicht den Anforderungen des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes und der hierzu ergangenen Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen. Die Stiefel seien (...) vom Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung untersucht worden. Bei sämtlichen Stiefeln hätten sie - allerdings unterschiedliche, zum Teil mehrfache - Mängel festgestellt. Betroffen seien die Rutschhemmung, die Trennkraft der Sohle, die Durchtrittsicherheit, die Zehenkappenbelastung, die Antistatik, der Steilfrontabsatz sowie das Brennverhalten von Reißverschluss und Schnürsenkel, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts.
Was bedeutet das für die Feuerwehrleute? Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hält ihre Empfehlung aufrecht, die betroffenen Feuerwehrstiefel der Firma Hanrath nicht beim Einsatz, zu Ausbildungs- und Übungszwecken zu verwenden. Außerdem weisen die Unfallversicherer darauf hin, dass die Nutzung nicht normgerechter Schutzschuhe gegen die Unfallverhütungsvorschrift verstößt. Also lagert das unbrauchbare Schuhwerk - bis zur Klärung, ob die Stiefel zurückgenommen und die Gelder erstattet werden. Laut Stadtbrandinspektor Uwe Schwara sind von dem Fehlkauf nicht nur hessische Wehren, sondern bundesweit Brandschützer betroffen.
Bei geschätzten 120 Euro pro Paar, die Preise für Feuerwehrstiefel schwanken zwischen 100 und 150 Euro, könnte Bürstadt bei 60 Exemplaren 7200 Euro zurückfordern. Allerdings erklärte Bürgermeister Alfons Haag zu dem Einsparvorschlag der Sozialdemokraten: "Wir in Bürstadt können keinen Musterprozess fürs Land führen."
