21. Mai 2012 23:32 Uhr
URL: http://www.wormser-zeitung.de/ratgeber/gesundheit/meldungen/11650242.htm

Wormser Zeitung

21. Mai 2012 23:32 Uhr
Seite drucken
Suche



Inhalt Zurück zum Service | Zurück zu den Verlagsservices | Zurück zur Navigation | Zur rechten Spalte
Gesundheit 

Nahrungsergänzungsmittel: Werbung nur bei erwiesener Wirkung

09.02.2012

Frankfurt/Main (dpa) - Mit der gesundheitsfördernden Wirkung eines Nahrungsergänzungsmittels darf nur geworben werden, wenn diese wissenschaftlich bewiesen ist. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt hervor.

Bei gesundheitsbezogenen Aussagen über ein Nahrungsergänzungsmittel bestehe die Gefahr, dass der Verbraucher darauf vertraue und daher ärztlichen Rat nicht oder zu spät suche (Aktenzeichen: 6 U 174/10), so die Auffassung des Gerichts.

Mit dem Urteil wird einem Unternehmen, das getrocknetes Pilzpulver vertreibt, verboten, mit gesundheitsbezogenen Aussagen zu werben. Die Firma hatte unter anderem damit geworben, dass das Pulver einer gesunden Verdauung und einem stabilen Immunsystems sowie einem gesunden Kreislauf dient. Nach Feststellung des Gerichts war keine dieser Aussage belegt. Die Richter forderten, dass die gesundheitsfördernde Wirkung beispielsweise in Studien nachgewiesen wird, die nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wurden. Das OLG verwies außerdem darauf, dass auch das europäische Recht Werbung mit nicht erwiesenen medizinischen Wirkungen verbietet.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage, welche Anforderungen an gesundheitsbezogene Angaben zu stellen sind, ließ das OLG die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zu. Der BGH soll nach dem Willen der Frankfurter Richter auch darüber entscheiden, ob sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg mit der Sache befassen soll.

Diesen Artikel ...
Lesezeichen anlegen bei ...
  • Favoriten
  • Mr. Wong
  • Del.icio.us
  • Linkarena
  • Digg
  • Webnews
  • Alltagz
  • Google
  • Yahoo

Bitte loggen Sie sich ein, um einen Kommentar zu diesem Artikel zu verfassen. Die Redaktion sichtet jeden Kommentar und entscheidet, ob er freigeschaltet wird. Beleidigungen, nicht nachprüfbare Behauptungen, erkennbare Unwahrheiten und rassistische Andeutungen führen dazu, dass der Kommentar in jedem Fall nicht freigeschaltet wird. Die Kommentare sind Meinungen der Verfasser. Wir weisen darauf hin, dass alle Kommentare nach einigen Wochen automatisch wieder gelöscht werden. Hier kostenlos registrieren.

Die Kommentare sind Meinungen der Verfasser.





Börse

 

Tagesgeld-Vergleich
1 Cortal Consors
2,60 %
2 MoneYou
2,55 %
3 Bank of Scotland
2,40 %
4 Audi Bank
2,30 %
5 Volkswagen-Bank direct
2,30 %
Laufzeit:3 Monate; Betrag 10.000 EURO
Festgeld-Vergleich
1 MoneYou
2,95 %
2 VTB
2,80 %
3 Deniz
2,70 %
4 Bank of Scotland
2,60 %
5 Credit Europe
2,50 %
Laufzeit:12 Monate; Betrag 10.000 EURO
Ratenkredit-Vergleich
1 C&A Bank
4,99 %
2 C&A Bank
4,99 %
3 Targobank
5,49 %
4 SKG Bank
5,55 %
5 1822 direkt
5,70 %
Laufzeit:36 Monate; Betrag 10.000 EURO
Baugeld-Vergleich
1 BB-Bank
2,62 %
2 1822 direkt
2,66 %
3 Hypovereinsbank
2,66 %
4 SKG Bank
2,70 %
5 BKM - Bausparks. Mainz
2,74 %
Laufzeit:10 Jahre; Betrag 100.000 EURO

Veranstaltungen


Praktikumsbörse Rheinhessen

Wetter

Mehr Wetter

Abstimmung

Hat Merkel Röttgen nach Inhalt und Stil zu Recht gefeuert?




Videos

2 Wochen kostenlos Probelesen










Fuß Zurück zum Service | Zurück zu den Verlagsservices | Zurück zur Navigation | Zurück zum Inhalt | Zurück zur rechten Spalte
Ende der Seite Zurück zum Service | Zurück zu den Verlagsservices | Zurück zur Navigation | Zurück zum Inhalt | Zurück zur rechten Spalte
0.814336061478 Sekunden