Von Silvia Dott und
Betroffenheit über "Stammtisch-Spruch" eines Mainzer Richters
MAINZ Einem Vorsitzenden Richter des Landgerichts Mainz wird vorgeworfen, sich während einer Verhandlung rassistisch geäußert zu haben. Der Präsident des Landgerichts hat ein Disziplinarverfahren eingeleitet.
Alexandra Eisen Der Vorfall soll sich bereits im Juni während der Verhandlung einer Zivilkammer in einer Arzthaftungssache ereignet haben. Es ging um den Fall eines türkischen Jungen, der seit seiner Geburt unter einer Schulterlähmung leidet und die Frage nach der Mitschuld der behandelnden Ärzte. In diesem Zusammenhang soll der Anwalt des Jungen im Gerichtssaal demonstriert haben, wie hoch das Kind seinen Arm heben kann. Der Vorsitzende Richter soll dies mit den Worten "Für 1933 hätte es noch gereicht" kommentiert haben. Landgerichtspräsident Willi Kestel zeigte sich im Gespräch mit dieser Zeitung betroffen über die Äußerung des Vorsitzenden Richters. "Die Äußerung ist ihm einfach so herausgerutscht. Ich kann aber versichern, dass der kritisierte Richter nicht das Geringste mit rechtem Gedankengut im Sinn hat!" Die beanstandete Äußerung sei ihm kurz nach dem Vorfall vom Gericht selbst zugetragen worden. "Sie konnte so nicht stehen bleiben", sagte Kestel. Daher habe er mit dem sehr erfahrenen Kollegen persönlich gesprochen. Diesem sei mit Schrecken klar geworden, was er da gesagt habe. Ihm tue der unbedachte "Stammtisch-Spruch" sehr leid. Gegen den Mann, der weiter am Landgericht Recht spricht, sei umgehend ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Man müsse dessen Ausgang abwarten, bis eine Sanktionierung erfolgen könne, so Kestel weiter. Das Landgericht sei bestrebt, das Verfahren schnellstmöglichst zu Ende zu bringen. Dennoch könne es sich bis Ende des Jahres hinziehen. Öffentlich gemacht wurde der Fall gestern von CDU-Fraktionschef Christian Baldauf während der aktuellen Stunde zum Thema Rechtsradikalismus im Mainzer Landtag. Justizminister Georg Bamberger (SPD) bestätigte den Vorfall und bezeichnete ihn als "völlig inakzeptabel". Die CDU kritisiert, dass die Prüfung des Falls "Monate dauere". Laut Justizministerium wurden in dem Verfahren "alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten", das Disziplinarverfahren sei unmittelbar eingeleitet worden und müsse laut Gesetz in der Hand des Gerichts bleiben. "Nach dem Grundsatz der Gewaltenteilung wird das Ministerium als Exekutive nicht tätig", reagierte das Ministerium auf die Kritik der CDU.
