Von dpaFRANKFURT - Im Frankfurter Prozess um eine tödliche Teufelsaustreibung ist die Staatsanwaltschaft vom Vorwurf des gemeinschaftlichen Mordversuchs abgerückt. Die Anklagebehörde forderte am Freitag vor dem Landgericht für die Hauptangeklagte acht Jahre Haft - wegen Körperverletzung mit Todesfolge.
Die 44-jährige Frau aus Korea habe sich "angemaßt, über Leben und Tod anderer zu entscheiden", sagte Staatsanwältin Nadja Böttinger. Bei der Teufelsaustreibung, um die sich das aufsehenerregende Verfahren dreht, war eine 41 Jahre alte Frau im Zimmer eines Hotels in Frankfurt im Dezember 2015 erstickt worden.
Für einen 22 Jahre alten Mitangeklagten forderte die Anklage vier Jahre Haft, eine 19 Jahre alte Frau soll demnach drei Jahre Jugendstrafe erhalten. Im Fall der zwei mit jeweils 16 Jahren jüngsten der insgesamt fünf Angeklagten aus Korea - darunter der Sohn des Opfers - sprach sich die Staatsanwaltschaft für Jugendstrafen von jeweils zwei Jahren auf Bewährung aus. Bei diesen vier Mitangeklagten sieht die Anklage ebenfalls eine Körperverletzung mit Todesfolge, allerdings in jeweils minderschweren Fällen.
Die Hauptangeklagte habe Verantwortung für die ganze Gruppe getragen, betonte Böttinger. Gleichwohl werde der Frau zu Gute gehalten, dass sie "vor einem religiösen Hintergrund" habe helfen wollen.
Die Verteidiger forderten in vier Fällen Bewährungsstrafen - einer der beiden jüngsten Angeklagten - der Sohn des Opfers - soll nach dem Willen der Verteidigung freigesprochen werden. Der Anwalt der Haupttäterin verwies auf einen "eingeschränkten Handlungsspielraum" der 44-Jährigen "in der spirituell aufgeheizten Atmosphäre". Auch bei ihr sei es daher ein minderschwerer Fall der Körperverletzung mit Todesfolge.
Zum Antrag auf Freispruch für den 16-jährigen Sohn sagte der Verteidiger, dieser habe bei dem Exorzismus seine Mutter verloren und könne nicht für deren Tod mitverantwortlich gemacht werden. Der Sohn hatte vor Gericht Schläge gegen seine Mutter bestritten. Zudem hatte er von anderen Teufelsaustreibungen berichtet, die beispielsweise bei seinem kleineren Bruder ohne größere Konsequenzen vorgenommen worden seien.
Entgegen der ursprünglichen Planung will die Jugendstrafkammer das Urteil nun bereits an diesem Montag (20. Februar, 15.00 Uhr) bekanntgeben.
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