MAINZ - Noch mehr Rheinland-Pfälzer als zunächst angenommen stehen im Fokus des türkischen Geheimdienstes. In einer Liste seien 16 Personen mit aktuellem Wohnsitz in Rheinland-Pfalz erfasst, berichtete das Innenministerium in Mainz in einer kürzlich veröffentlichten Vorlage für den Innenausschuss des Landtags. Ende März war noch die Rede von 13 Menschen gewesen. Zwischenzeitlich sei eine weitere Person mit Wohnsitz in Rheinland-Pfalz identifiziert worden, erklärte das Ministerium. Hinzu kämen zwei Betroffene, die von Hessen nach Rheinland-Pfalz gezogen seien.
Der Geheimdienst MIT hatte die Namensliste im Februar dem Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes überreicht und gefordert, gegen die mutmaßlichen Anhänger der Gülen-Bewegung vorzugehen. Die deutschen Sicherheitsbehörden haben allerdings nicht kooperiert.
Bis zum 13. April hatte die Polizei in Rheinland-Pfalz zwölf der 16 gelisteten Menschen erreicht, um sie darüber zu informieren. Eine Systematik zur Zusammenstellung der Liste ist laut Ministerium bisher nicht erkennbar. Die Auswertung ergab, dass auch fünf Vereine und ein Bildungszentrum in Rheinland-Pfalz in der Liste enthalten sind. Es gebe hierbei Übereinstimmungen mit Einzelpersonen. Die Liste umfasst insgesamt die Namen von mehr als 300 Menschen, die in Deutschland leben.
Die Verfassungsschutzbehörden gehen dem Verdacht nach, dass der türkische Geheimdienst MIT Anhänger der Gülen-Bewegung in Deutschland ausspioniert. Die türkische Führung macht den Prediger Fethullah Gülen für den letztlich gescheiterten Putsch 2016 verantwortlich.
Der Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz sah bisher für die Betroffenen keine konkrete Gefährdung in Deutschland. Die Behörde schloss aber nicht aus, dass sie bei einer Einreise in die Türkei überwacht werden könnten oder mit sonstigen Nachteilen rechnen müssen.
Das Innenministerium verwies auf den Generalbundesanwalt, der ein Verfahren wegen des Verdachts geheimdienstlicher Tätigkeit eingeleitet hatte - darüber hinaus führe die rheinland-pfälzische Polizei aktuell kein Ermittlungsverfahren hierzu.
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