Es bleibt dabei: Fahrradfahrer müssen an der Alzeyer Straße zwischen dem provisorischen Kreisel an der Kreuzung Kirschgartenweg / Hochheimer Straße und der Ulrich-von-Hutten-Straße grundsätzlich die Schutzstreifen auf der Fahrbahn nutzen, sowohl stadtein- als auch stadtauswärts. Der ADFC hatte diese Regelung kürzlich als Schildbürgerstreich bezeichnet.
